Was löst das Wahlergebnis bei Ihnen aus?

Das Wahlergebnis war nicht sehr überraschend. Durch die vorangegangenen Umfragen war der Ausgang vorhersehbar. Gefreut hat mich, dass die Wahlbeteiligung zugenommen hat und bei über 73 Prozent lag. Besorgniserregend ist, dass die gesellschaftliche Spaltung weiter zunimmt. Viele Menschen haben eine Partei gewählt, deren politische Zielsetzung eine Gefahr für unsere Demokratie, die Menschenrechte und die Achtung der Menschenwürde darstellen.

Wie reagieren Sie auf das Wahlergebnis?

Als Erstes gilt es, das Wahlergebnis zu respektieren. Jetzt erst recht wollen wir mit den Politiker*innen aktiv in den Diskurs zu sozialpolitischen Themen gehen. Wir wollen die Gespräche fortsetzen, die wir auch schon während der Landtagswahl mit Verantwortlichen für soziale Themen, Gesundheitsthemen, Pflegethemen geführt haben. Hierfür laden wir regelmäßig Politiker*innen zu Gesprächen oder Podiumsdiskussionen ein. Wir sind als Diakonie eine Stimme für benachteiligte Menschen.

Unsere Aufgabe ist es, ihre Sorgen, Nöte und Bedarfe an die Mandatsträger*innen heranzutragen. Darüber hinaus werden wir uns weiterhin um die Sorgen und Nöte der Menschen in unseren Einrichtungen und Diensten kümmern, ihnen professionelle Unterstützung anbieten und uns jeder einzelnen Person, die Hilfe braucht, annehmen. Wir glauben, dass soziale Gerechtigkeit, das Erleben von Zugehörigkeit und gegenseitigem Respekt einer zunehmenden Spaltung entgegenwirken können.

Was erhoffen Sie sich von der neuen Regierung?

In erster Linie erhoffen wir uns, dass die politisch Verantwortlichen der gesellschaftlichen Spaltung entgegenwirken und sich für den sozialen Frieden einsetzen. Wir als Diakonie in München und in Oberbayern setzen uns dafür ein, dass sich niemand in der Gesellschaft abgehängt fühlt, sondern zugehörig fühlt. Wir wünschen uns, dass sich die Politik auf Artikel 1 unseres Grundgesetzes besinnt. "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt" (Art. 1 Abs.1 GG). Dazu zählen alle Menschen: Alleinerziehende, psychisch kranke Menschen, Menschen mit Handicap und zugewanderte Menschen. Es darf niemand beim Schutz der Menschenwürde ausgenommen werden.

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