Lindenberg (epd). Mindestens 1.000 Menschen sind am Sonntagnachmittag in der Allgäuer Kleinstadt Lindenberg (Landkreis Lindau) zusammengekommen, um gegen den Auftritt des Thüringer AfD-Parteichefs Björn Höcke bei einer lokalen AfD-Wahlveranstaltung zu demonstrieren. Laut einer Polizeisprecherin war "eine vierstellige Zahl" Menschen vor Ort. Zu einer Gegendemonstration, die laut Sprecherin "dem rechten Spektrum" zuzuordnen war, seien mehrere hundert Menschen gekommen. Zum Protest gegen die AfD hatte das "Offene Antifaschistische Treffen Westallgäu" aufgerufen. Unterstützung kam von der evangelischen Gemeinde und dem bayerischen Antisemitismusbeauftragten Ludwig Spaenle.

Bereits am Samstag hatte Höcke bei einer AfD-Wahlveranstaltung im oberfränkischen Seybothenreuth gesprochen. Rund 300 Menschen nahmen dort laut Polizeiangaben an einer Gegendemonstration vor der Mehrzweckhalle des Ortes teil.

Ende der Woche hatten beide Gemeinden versucht, die Auftritte Höckes über Eilanträge bei den jeweils zuständigen Verwaltungsgerichten zu verhindern. In letzter Instanz entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) am Freitagabend jedoch, dass der wegen rechtsextremistischer Äußerungen verurteilte Politiker auf beiden Veranstaltungen Reden halten darf. Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass durch Höcke "Rechtsbrüche in Form der Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten" zu erwarten seien, hätten die Gemeinden nicht ausreichend dargelegt. Beide Orte hatten mit wahrscheinlichen faschistischen, rassistischen und menschenfeindlichen Äußerungen Höckes argumentiert.

Bürgermeister von Lindenberg: Rechtslage überprüfen

Lindenbergs Erster Bürgermeister Eric Ballerstedt (CSU) kritisierte in einer Mitteilung vom Sonntag diese Entscheidung. Lindenberg und Seybothenreuth hätten sich bei ihren Redeverboten für Höcke auf die bayerische Gemeindeordnung bezogen. Sie ermöglicht das Verbot der Nutzung öffentlichen Eigentums für Veranstaltungen, bei denen "Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen" oder "antisemitische Inhalte" zu erwarten sind. "Die neue gesetzliche Regelung hat sich als stumpfes Schwert herausgestellt", monierte Ballerstedt. Der Gesetzgeber müsse nun auf die Entscheidung des VGH reagieren.