München (epd). Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) und das Landeskriminalamt (LKA) warnen vor betrügerischen Schockanrufen durch angebliches Klinikpersonal. "Krankenhäuser fordern niemals telefonisch Geldzahlungen von Angehörigen, um medizinische Behandlungen durchzuführen oder fortzusetzen", betonte BKG-Sprecher Eduard Fuchshuber laut Mitteilung vom Dienstag. Das Landeskriminalamt empfiehlt, Telefonate dieser Art sofort durch Auflegen zu beenden, niemals Wertgegenstände oder Geld an Unbekannte zu übergeben, keine persönlichen Daten weiterzugeben und aktiv den Polizeinotruf 110 zu wählen.

Dass sich Schockanrufer als Klinikpersonal ausgeben, sei keine neue Masche, erklärte ein LKA-Sprecher auf Anfrage des Evangelischen Pressediensts (epd). "Schockanrufe gibt es leider mit egal welcher Methode seit Jahren jeden Tag in Bayern", sagte er. Im Jahr 2025 seien über 10.000 Schockanrufe bei der Polizei angezeigt worden. "Eine mittlere dreistellige Zahl davon war erfolgreich und hat einen Schaden von 24 Millionen Euro verursacht", so der Sprecher. Auch im ersten Halbjahr 2026 seien schon über 6.000 Schockanrufe angezeigt worden, der Schaden in diesem Zeitraum belaufe sich auf rund 15 Millionen Euro.

Emotionaler und zeitlicher Druck

Bei sogenannten Schockanrufen behaupten die Täter zum Beispiel, dass ein naher Angehöriger nach einem schweren Unfall oder aufgrund einer lebensbedrohlichen Krankheit im Krankenhaus sei und nur nach einer sofortigen Zahlung behandelt werden könne. Die Betrüger setzten ihre Opfer dabei gezielt unter emotionalen und zeitlichen Druck, sodass diese oft nicht mehr rational handeln könnten. Potenzielle Opfer fänden sich in jeder Alters- und Gesellschaftsschicht. Mithilfe von Künstlicher Intelligenz würde die Betrugsmaschen mittlerweile "noch glaubhafter" gestaltet, warnt das LKA.

Die wichtigste Maßnahme beim Schockanruf sei, das Gespräch umgehend zu beenden und sich nicht auf Diskussionen mit dem Anrufer einzulassen. "Gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit!", heißt es in der Mitteilung.