Gericht
Urteil: Finanzamt muss bei zweckgebundenen Spenden großzügiger sein
Wichtiges Urteil für Spender*innen und gemeinnützige Organisationen: Das Finanzamt muss den Spendenabzug bei der Steuer unter bestimmten Voraussetzungen auch dann gewähren, wenn die Spende einer Zweckbindung unterliegt.