München (epd). Um den Ausbau des Mobilfunknetzes in Bayern zu beschleunigen, hat der Ministerrat am Dienstag mehrere Änderungen in der bayerischen Bauordnung gebilligt. Unter anderem entfällt künftig im Außenbereich die Abstandsflächenpflicht für Mobilfunkmasten, teilte die Staatskanzlei mit. Außerdem können die Masten im Außenbereich bis zu einer Höhe von 20 Metern (bisher 15 Meter) und im Innenbereich von 15 Metern (bisher 10 Meter) ohne Baugenehmigung errichtet werden.

Auch temporäre Masten ohne Höhenbegrenzung, die für maximal 24 Monate aufgestellt werden und zur Schließung einer bestehenden Versorgungslücke erforderlich sind, sollen ohne Baugenehmigung errichtet werden können.

Die neuen Gesetzesänderungen sind Teil des "Paktes Digitale Infrastruktur", in dem der Freistaat, die Mobilfunkbetreiber und die kommunalen Spitzenverbände im letzten Jahr Maßnahmen zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus vereinbart haben. Sie gehen nun in die Verbändeanhörung. Die flächendeckende Versorgung mit Mobilfunk sei essenziell für den Wirtschaftsstandort und die Lebensqualität und Sicherheit der Menschen in Bayern, hieß es weiter.