München (epd). Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Bayern fordert einen umgehenden und flächendeckenden Rechtsanspruch auf Beratung für Opfer von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt. Gerade im ländlichen Raum gebe es nicht genügend professionelle Hilfsangebote, teilten die AWO-Landesvorsitzenden Nicole Schley und Stefan Wolfshörndl am Dienstag in München mit. Sie fordern den Freistaat auf, sich im Bundesrat für einen solchen Rechtsanspruch einzusetzen.
Jedem Menschen in Deutschland müsse jederzeit ein niedrigschwelliger Zugang zum Hilfesystem wie etwa zu Frauenhäusern, Notrufen und Fachberatungsstellen kostenlos zur Verfügung stehen, forderten Schley und Wolfshörndl. Auch die Fachstellen für Täterarbeit zählten dazu. Dieser Zugang müsse flächendeckend und unabhängig von Einkommen, Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Behinderungsgrad gelten.
Nach wie vor seien besonders Frauen von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen, hieß es weiter. Täglich registriere die Polizei einen Tötungsversuch an einer Frau, fast jeden dritten Tag sterbe laut Sonderauswertung des Bundeskriminalamtes eine Frau durch ihren Partner. Im Jahr 2020 kontaktierten bayernweit laut Selbstauskunft der Beratungsstellen 9.922 Ratsuchende die Fachberatungsstellen und Notrufe, darunter 6.144 Frauen und 573 Kinder. Insgesamt sei von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.