München (epd). Die bayerische Staatsregierung führt verpflichtende Sprachtests im vorletzten Kita-Jahr ein. Alle Kinder würden dann im Alter von etwa viereinhalb Jahren auf ihre Deutschkenntnisse getestet, teilte die Staatsregierung am Dienstag nach ihrer Kabinettssitzung mit. Sollte ein Förderbedarf festgestellt werden, wird das Kind "zum Besuch einer Kita mit integriertem Vorkurs Deutsch" verpflichtet. Hintergrund für das Vorgehen sei, dass "gute Deutschkenntnisse" eine "elementare Voraussetzung" für den Grundschulbesuch seien.
Vorgenommen werden die Sprachtests durch die örtlichen Grundschulen. Vom Sprachtest befreit werden können Kinder, die von einer staatlich geförderten Kita eine Bescheinigung erhalten, dass "kein erheblicher Sprachförderbedarf besteht". Bei der Schulanmeldung im letzten Kindergartenjahr wird dann noch einmal ein "Sprachscreening" vorgenommen. Kinder, die dann noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse hätten und bis dahin keine Fördermaßnahme durchlaufen hätten, würden von der Einschulung zurückgestellt, hieß es.
Die neuen Regelungen hat das bayerische Kultusministerium zusammen mit dem Sozial-, dem Gesundheits- und dem Innenministerium erarbeitet. Erstmals angewandt wird das neue Verfahren für die Kinder, die im September 2026 eingeschult werden. Zu Beginn des Jahres 2025 erhalten die Eltern von der zuständigen Grundschule ein Schreiben mit allen weiteren Informationen.
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