München (epd). In Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Hessen gibt es für Coronainfizierte bald keine generelle Isolationspflicht mehr - in Bayern gilt dies ab Mittwoch (16. November). Wer positiv auf Corona getestet wurde, dürfe künftig seine Wohnung verlassen, müsse außerhalb aber eine Maske tragen, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Freitag. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hält den Vorstoß für einen Fehler.

Holetschek kritisierte in diesem Zusammenhang die Bundesregierung, die sich "bislang einer gemeinsamen Lösung in der Isolationsfrage verweigert" habe. Grundlage für die Veränderungen bei der Isolationspflicht in Bayern - die im Einklang mit Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Hessen getroffen wurde - sei "eine wissenschaftliche Bewertung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie vieler Experten", erläuterte der bayerische Minister weiter.

Lauterbach kritisierte die Pläne der Länder. Er sagte am Freitag in Berlin, die Länder könnten eine solche Entscheidung treffen, sie sei aber ein Fehler: "Das kommt jetzt zur Unzeit und findet nicht die Billigung der Bundesregierung." So entstehe ein Flickenteppich an Regelungen in Deutschland, auch gebe es keinen medizinischen Grund, auf die Isolationspflicht zu verzichten, betonte Lauterbach. Man müsse weiter dafür sorgen, dass die Fallzahlen begrenzt werden und nicht steigen, sagte er.

Laut Professor Christian Weidner, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, habe sich die Corona-Lage deutlich verändert. "Die Immunitätslage in der Bevölkerung ist inzwischen gut." Infektionen mit Omikron führten zwar häufig zu symptomatischen, aber in der Regel nicht zu schweren Verläufen. Der Virologe Professor Oliver Keppler von der Uni München sagte, die Aufhebung der allgemeinen Isolationspflicht sei "fachlich vertretbar".

Lauterbach sagte, es gebe immer noch etwa 1.000 Todesfälle durch eine Covid-Infektion pro Woche, und das Land stehe vor einer Winterwelle. Bayern kündigte an, vulnerable Personengruppen, die keinen ausreichenden Immunschutz aufbauen konnten, weiterhin zu schützen. So blieben Tätigkeits- und Betretungsverbote für Coronainfizierte dort, wo sich vulnerable Gruppen befinden, wie etwa auf onkologischen Stationen im Krankenhaus, weiterhin bestehen.