München (epd). Die bayerische Staatsregierung lehnt das geplante weitere Aufnahmeprogramm der Bundesregierung für Afghanistan ab. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sprach einer Mitteilung vom Montag zufolge von einem "völlig falschen Signal in der aktuellen Überlastungssituation". Die Bundesregierung hatte angekündigt, zusätzlich pro Monat 1.000 Afghaninnen und Afghanen nach Deutschland holen zu wollen. Dies seien in der Zeit "bis zur nächsten Bundestagswahl fast 40.000 Menschen", erläuterte CSU-Politiker Herrmann: "Wohlgemerkt: Keine Ortskräfte!"

Herrmann wirft der Bundesregierung vor, eine Aufnahmefähigkeit in Deutschland vorzutäuschen, die es nicht gibt: "Die Ampel-Regierung hat offenkundig immer noch nicht den Ernst der Lage erkannt und verschließt vor der Realität die Augen." Besonders ärgerlich findet er, dass der Bund den Ländern und Kommunen die finanzielle Mehrbelastung aufbürde. Die versprochenen Finanzierungsregelungen seien auf dem Flüchtlingsgipfel vergangene Woche erneut vertagt worden. Der Bund betreibe "eine Migrationspolitik zulasten der Länder, Landkreise, Städte und Gemeinden".

Herrmann sagte, Bayern stehe zu seiner humanitären Verantwortung: "Deshalb war, ist und bleibt es für mich selbstverständlich, gefährdete afghanische Ortskräfte und ihre Familien in Deutschland aufzunehmen." Der bayerische Innenminister sieht den Bund in der Pflicht, die Länder und Kommunen bei der Unterbringung zu unterstützen und auch endlich seiner Finanzierungsverantwortung gerecht zu werden. Die in Aussicht gestellten bundesweiten 4.000 Plätze in 56 Bundesliegenschaften seien mit Blick auf das neue Aufnahmeprogramm nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Unterdessen hat die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl das geplante Aufnahmeprogramm des Bundes als unzureichend kritisiert. "In der vorliegenden Form ist das Programm nicht geeignet, die am meisten gefährdeten Menschen, die sich für Menschenrechte und demokratische Werte eingesetzt haben, zu retten", teilte Pro Asyl mit. Es beziehe sich nämlich nur auf "afghanische Staatsangehörige in Afghanistan". Schutzsuchende, die sich bereits in Drittstaaten befinden, würden ausgeschlossen.