München, Leipzig (epd). Wer in Bayern wegen der Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr 2020 Bußgelder bezahlt hat, kann diese wohl wieder zurückbekommen. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Justizminister Georg Eisenreich (beide CSU) teilten am Mittwoch mit, dass solche Bußgelder nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zurückgezahlt würden. Die Regelung, wie der Freistaat in dieser Frage genau verfahre, sei aktuell noch in Arbeit, hieß es. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger müssten für die Rückerstattung einen Antrag stellen. In Bayern sind nach Recherchen des Bayerischen Rundfunks 22.076 solcher Bußgelder verhängt worden.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte vor gut einer Woche entschieden, dass die Ausgangsbeschränkungen in Bayern während der ersten Welle der Corona-Pandemie unverhältnismäßig waren (Az. 3 CN 2.21.D). Mit dem Urteil bestätigte der Dritte Senat in Leipzig einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs von Oktober 2021 und wies die Revision der bayerischen Staatsregierung dagegen zurück. Hierbei ging es vor allem um die Auflage, dass das Verlassen der Wohnung nur dann erlaubt war, wenn triftige Gründe vorlagen. Die bayerische Verordnung war vom 31. März bis zum 19. April 2020 gültig.