Nürnberg, Berlin (epd). Mit dem Bürgergeld kommen auf die Jobcenter nach Einschätzung des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zusätzliche Belastungen zu. Die Einführung des Bürgergelds zum 1. Januar 2023 werde vor allem in der Einführungsphase das Arbeitspensum der Jobcenter erhöhen, sagte IAB-Direktor Bernd Fitzenberger dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Außerdem werde sich in den Jobcentern die Gewichtung der verschiedenen Tätigkeiten ändern. "Dazu dürfte zum einen das Wohngeld-Moratorium beitragen. Zum anderen wird die Betreuung der Grundsicherungsbeziehenden durch den Kooperationsplan verändert", erklärte Fitzenberger. Die neuen Anrechnungsmodalitäten bei Hinzuverdiensten müssten den Kundinnen und Kunden der Jobcenter erklärt werden. Außerdem müsse die stärkere Akzentuierung von Aus- und Weiterbildung "in geeigneter Form an die Grundsicherungsbeziehenden kommuniziert werden".

Für den IAB-Direktor steht fest: "All dies macht die Beratung und Betreuung gerade in der Übergangsphase anspruchsvoll und wird kurzfristig Weiterbildungsbedarfe der Beschäftigten in den Jobcentern auslösen." Fitzenberger wies in dem Zusammenhang auch auf die "gestiegene Beanspruchung der Jobcenter durch die Betreuung der aus der Ukraine geflüchteten Personen" hin. "Sollte sich eine Überlastung der Jobcenter abzeichnen, müssten die Jobcenter mit zusätzlichem Personal ausgestattet werden, um keinen Bearbeitungs- und Betreuungsstau zu riskieren", forderte er.

Der Arbeitsmarktexperte am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin, Jürgen Schupp, sieht auch Entlastungsmöglichkeiten bei den Jobcentern. So würden einige Maßnahmen des Bürgergeldgesetzes nicht wie ursprünglich geplant bereits zum 1. Januar, sondern erst im späteren Verlauf des Jahres 2023 in Kraft treten. "Zugleich liegt auch in den Regelungen der unbürokratischeren sowie digital zugänglichen Beantragung Potenzial für Bürokratieabbau in den Jobcentern", sagte Schupp dem epd. Das gelte auch für die Einführung der vorgesehenen Bagatellgrenze von 50 Euro für Rückforderungen von Jobcentern an Bürgergeldbezieher.

Der Vermittlungsausschuss hatte am Mittwochabend in Berlin den Weg frei gemacht für die Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar. Es soll die Hartz-IV-Leistungen ablösen. Damit steigt der Regelsatz für einen Erwachsenen um 53 Euro im Monat.