München (epd). Ab Mittwoch (1. März) gibt es in Bayern keine Einschränkungen mehr durch Corona-Verordnungen. Das bayerische Kabinett beschloss am Dienstag, die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum 1. März aufzuheben, teilte Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) nach der Sitzung des Ministerrats in München mit. "Das ist eine bedeutende Zäsur", sagte Herrmann. Die erste Infektionsschutzmaßnahmenverordnung war vor knapp drei Jahren am 27. März 2020 in Kraft getreten.
Da fast alle verbliebenen Test- und Maskenpflichten des Bundes zum 1. März ausliefen, gebe es keinen Anwendungsbereich mehr für die bayerische Verordnung, sagte Herrmann. Für den Besuch medizinischer oder pflegerischer Einrichtungen ist nun kein Test mehr erforderlich. Auch der Bußgeldkatalog wird zum 1. März aufgehoben.
Die epidemiologische Lage sei seit Monaten sehr stabil, in der Bevölkerung gebe es eine hohe Immunität durch Impfungen und laufende Infektionen, sagte Herrmann. Corona bleibe weiter gefährlich, im Umgang mit der Krankheit würden aber allgemeine Verhaltensregeln ausreichen, Verordnungen seien nicht mehr nötig. Die Krankheit bleibt aber meldepflichtig.
Bestehen bleiben einige bundesrechtliche Regelungen zur FFP2-Maskenpflicht für Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen. Sie gelten bis zum 7. April 2023. Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) forderte die Bundesregierung auf, diese verbliebenen Maskenpflichten "so schnell wie möglich" aufzuheben. Es sei niemandem mehr zu vermitteln, dass beispielsweise Beschäftigte und Besucher in Pflegeheimen unterschiedlich behandelt würden, sagte Holetschek. Die Einrichtungen könnten die Lage selbst am Besten einschätzen und entscheiden, ob sie von ihrem Hausrecht Gebrauch machten und weiterhin Masken- oder Testnachweispflichten anordneten.
"Wir sind in Bayern sehr gut durch die Pandemie gekommen, darauf können wir stolz sein", sagte Staatskanzleiminister Herrmann im Rückblick auf die vergangenen drei Jahre. Man habe nach Zahlen vom Landesamt für Gesundheit etwa 130.000 Menschenleben gerettet, sowie zahlreiche Menschen davor bewahrt, schwer zu erkranken und etwa beatmet werden zu müssen. Dafür dankte Herrmann den Hilfsorganisationen, ehrenamtlich tätigen Menschen und allen Bürgern, die die Maßnahmen mit Vernunft mitgetragen hätten.
Eine Aufarbeitung des Umgangs mit der Corona-Pandemie in Bayern werde es von Seiten der Staatsregierung nicht geben, sagte Herrmann. Es sei ein lernender Prozess gewesen, der sich immer weiterentwickelt habe. Auf wissenschaftlicher Ebene würden sich aber sicher eine Reihe von Studien mit diesen Fragen beschäftigen.