München (epd). Das Amtsgericht München hat am Freitag eine Entscheidung vertagt, ob Mieter auch gegen den Willen ihres Vermieters ukrainische Geflüchtete bei sich aufnehmen dürfen. Im konkreten Fall geht es um einen Mann aus Gräfelfing (Landkreis München), der mit seinen zwei Kindern auf 240 Quadratmeter Wohnfläche lebt, wie der Münchner Mieterverein mitteilte. Der verwitwete Mann nahm eine 74-jährige Frau und ihre 15-jährige Enkelin auf. Die nebenan lebenden Vermieter hatten zunächst einer Aufnahme für acht Wochen zugestimmt - diese Dauer wollten sie allerdings nicht verlängern.

Der Mieter wollte diese Entscheidung nicht hinnehmen, deshalb kommt es jetzt zum Prozess - der Mieterverein München unterstützt den Mann und übernimmt die Kosten des Prozesses. Zwar sei die Rechtslage so, dass Mieter die Zustimmung ihrer Vermietung brauchen, wenn sie einen Teil ihres angemieteten Wohnraums untervermieten oder Dritten unentgeltlich überlassen möchten. "Unter bestimmten Umständen haben Mieter aber auch ein Recht auf diese Zustimmung", erläuterte der Verein. Nämlich immer dann, wenn sie ein "berechtigtes Interesse" an der Untervermietung haben.

Ein solches berechtigtes Interesse ist beispielsweise, wenn sich Mieter eine Wohnung ohne eine Untervermietung nicht mehr leisten können - oder aber, falls sie eine Haushaltshilfe brauchen, die mit im Haus wohnt. Aber auch humanitäre Hilfe kann so ein berechtigtes Interesse sein, erläuterten die Mietrechtsexperten vom Mieterverein. Der Witwer aus Gräfelfing wolle seinen Teil dazu beitragen, den unter dem Krieg leidenden Menschen zu helfen. Bislang sei das Thema aber nicht höchstrichterlich geklärt. Das will der Mieterverein ändern und übernimmt aus diesem Grund die Prozesskosten.

Das Amtsgericht München verhandelte dazu zwar an diesem Freitagmorgen (11. November), die zuständige Richterin habe den Ausgang des Verfahrens in der mündlichen Verhandlung aber offen gelassen, sagte ein Mietervereins-Sprecher. Das Gericht hat einen Verkündungstermin auf den 20. Dezember bestimmt.