Wiesbaden, München (epd). Die beiden Angeklagten im Cum-Ex Verfahren sind am Dienstag vom Landgericht Wiesbaden schuldig gesprochen worden. Wie das Landgericht mitteilte, wurden die beiden Männer wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Beide Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt (Aktenzeichen 6KLs-1111Js27125/12).
Zu den Verurteilten gehört der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende der Diakonie München und Oberbayern. Er war 2011 in das Ehrenamt gekommen und wurde 2013, 2017 und 2021 im Amt bestätigt. Bereits 2018 hatte er nach Angaben der Diakonie den Aufsichtsrat über seinen Gerichtsprozess im Cum-Ex-Verfahren informiert. Die Mitglieder des Gremiums hatten 2019 aufgrund der Unschuldsvermutung ihrem Vorsitzenden das Vertrauen ausgesprochen. Ende September 2022 hatte der 58-Jährige sein Amt niedergelegt, nachdem es bei der internen Aufklärung eines Falls von Grenzüberschreitung zu Fehlern gekommen war und infolgedessen das Vertrauensverhältnis zu Kirche und Diakoniedachverband "gestört" gewesen sei.
Mit "Cum-Ex" sind Wertpapiergeschäfte gemeint, bei denen sich die Beteiligten eine Kapitalertragssteuer, die sie gar nicht bezahlt haben, im Zuge der Steuererklärung vom Finanzamt erstatten lassen. Der Gesetzgeber hatte diese Praxis 2007 in Deutschland unterbunden. Die in Wiesbaden angeklagten Männer hatten, so der Vorwurf, als Führungskräfte einer deutschen Großbank mithilfe von Schlupflöchern und gezielter Vertuschung dennoch weitergemacht.