München (epd). Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) lehnt eine Legalisierung von Cannabis "aus gesundheitlichen Gründen" ab. Bei einem Symposium am Freitag in seinem Ministerium sagte der Minister laut einer Mitteilung, ein solches Vorhaben gefährde unnötig Menschen, denn Cannabis-Konsum berge Gefahren für die Gesundheit. Wenn Cannabis als Genussmittel verharmlost werde, untergrabe das alle Bemühungen der Prävention und Aufklärung, so der Minister.

Besonders sorgt sich Holetschek um junge Menschen, bei denen er negative Langzeiteffekte auf die altersgerechte Entwicklung befürchtet. Das menschliche Gehirn sei erst ab etwa Mitte 20 ausgereift. "Eine Legalisierung ohne entsprechende Altersbeschränkung wäre deshalb grob fahrlässig.." Der Konsum berge "wesentliche und teils irreversible körperliche, psychische und soziale Risiken", sagte Holetschek und wies auf ein gesteigertes Risiko für Angststörungen, Depressionen und Psychosen hin.

Auch die Vorsitzende des Fachverbands Suchthilfe bei der Diakonie Bayern, Erica Metzner, erklärt, dass der Jugendschutz in einem Gesetz zur Legalisierung von Cannabis "oberste Priorität haben muss". Es sei überlegenswert, den Konsum von Cannabis erst ab 21 Jahren zuzulassen, sagte Metzner am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Auch sie argumentiert mit der Hirnreife, die bei jungen Menschen wohl erst nach dem 20. Lebensjahr erreicht werde. "Man könnte diese Altergrenze deshalb auch bei Alkoholkonsum diskutieren", so Metzner.

Ihr Verband vertrete aber auch die Position, dass Prävention, Beratung und Therapien bei problematischem Cannabiskonsum verbessert werden könnten, wenn der Konsum entstigmatisiert und entkriminalisiert würde, sagte Metzner. Vor allem Früherkennung und Frühinterventionen wären so besser möglich. "Prävention heißt auch, die Menschen dazu zu befähigen, mit dem Cannabis umzugehen und die eigenen Grenzen zu kennen", sagte die Sucht-Expertin. Es gebe keine Hinweise, dass durch eine staatlich regulierte, kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten an Erwachsene der Konsum oder der problematische Konsum ansteigen könnte.

Holetschek warnt vor dem geplanten Gesetz auch deshalb, weil mit einer Legalisierung wirtschaftliche Interessen auf den Plan treten würden. "Diese nach den Prämissen des Gesundheitsschutzes zu steuern, ist eine enorme, vermutlich kaum zu leistende Herausforderung", stellte er fest. Der Minister kündigte laut Mitteilung ein Rechtsgutachten zu den Plänen für eine Cannabis-Legalisierung an. Der Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen (FAU), Bernhard Wegener, solle klären, ob das Gesetz gegen EU-Recht verstoße. Deutschland und die anderen EU-Mitgliedstaaten seien laut Abkommen dazu verpflichtet, die Herstellung, den Verkauf und die Abgabe von Suchtstoffen wie Cannabis unter Strafe zu stellen. Lediglich ein streng überwachter Handel für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke sei davon ausgenommen, so Holetschek.

Cannabis ist in Deutschland laut Angaben des Gesamtverbands für Suchthilfe der Diakonie die am meisten konsumierte illegale Droge. Etwa jeder vierte Erwachsene habe mindestens einmal in seinem Leben Cannabis konsumiert.