Leipzig, München (epd). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet heute (Mittwoch) über eine Klage gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags. Eine Frau aus Bayern verweigert den Beitrag, weil das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ihrer Meinung nach nicht vielfältig und ausgewogen ist. Dabei macht die Frau geltend, dass der gesetzliche Auftrag verfehlt werde.
Das Gericht hat letztlich zu klären, ob die Frau weiterhin monatlich 18,36 Euro zahlen muss, obwohl ihr das Rundfunkprogramm missfällt. Bislang blieb die Klage der Frau gegen die Beitragspflicht erfolglos. Sowohl das Münchner Verwaltungsgericht als auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatten die Aufhebung eines Zahlungsbescheids vom April 2022 abgelehnt.