München (epd). Die Fraktionen von CSU und Freien Wählern im bayerischen Landtag bedauern die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu Kruzifixen in Schulen. Bayern sei zwar ein Land der Vielfalt und Toleranz, aber "eben auch ein Land mit christlich-abendländischer Prägung", teilte CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek am Mittwoch mit. "Das Kreuz steht nicht nur für den christlichen Glauben, sondern auch für Werte wie Nächstenliebe, Barmherzigkeit und Verantwortung füreinander." Gerichtliche Entscheidungen seien zu respektieren, betonte er. Dennoch bedaure er sie.

"Der Richterspruch ist ein harter Schlag für das in Bayern besonders tief verwurzelte Christentum", sagte der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, deren religionspolitischer Sprecher Florian Streibl. "Denn das Kreuz steht nicht nur als religiöses Symbol für Menschlichkeit. Es verkörpert ein besonderes christlich-jüdisches Weltbild, das unsere Demokratie prägt."

In einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) verletzt ein Kruzifix im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums die Glaubensfreiheit von Schülern. Die Schule wäre verpflichtet gewesen, das Kruzifix zu entfernen, urteilte das Gericht bereits am Dienstag. Zwei Schülerinnen hatten beantragt, dass während ihrer Schulzeit das 150 Zentimeter hohe Holzkreuz, das den gekreuzigten Jesus zeigte, entfernt werde. Die Weigerung der Schule sei rechtswidrig gewesen, urteilte das Gericht (Az. 7 BV 21.336).

Die zwei Mädchen hatten zunächst erfolglos beim Verwaltungsgericht München geklagt, erst der BayVGH gab ihnen in der Kruzifix-Frage recht. Das Gericht sehe in der Konfrontation mit dem Kruzifix als religiösem Symbol einen Eingriff in die verfassungsrechtlich verbürgte negative Glaubensfreiheit. Wegen ihrer Schulpflicht seien die Mädchen "zwangsweise und immer wiederkehrend" mit dem groß dimensionierten Kruzifix konfrontiert gewesen. Dieses sei zudem an einer sehr exponierten Stelle im Eingangsbereich angebracht gewesen, heißt es.

Die Grundsatzentscheidung der Staatsregierung zur Anbringung von Kreuzen in staatlichen Gebäuden werde durch das Urteil nicht infrage gestellt, sagte Holetschek. Der BayVGH habe ausdrücklich die besonderen Umstände des Einzelfalls betont - insbesondere die exponierte Platzierung und die konkrete Ausgestaltung des Kruzifixes. Daraus ergebe sich keine Notwendigkeit, allgemeine Vorschriften oder Verwaltungsregelungen zu ändern. Auch der BayVGH betonte, dass es für Gymnasien keine gesetzliche Regelung für das Anbringen von Kreuzen oder Kruzifixen gibt.

"Für uns als CSU ist klar: Das Kreuz gehört zu Bayern", sagte Holetschek. Das Kreuz sei "Ausdruck unserer Geschichte, unserer Werte und unserer Identität". Es stehe nicht gegen andere Glaubensrichtungen, sondern sei ein Symbol, das verbindet. "Wir werden das Urteil nun genau auswerten." Florian Streibl von den Freien Wählern sagte: "Wenn das Kreuz in Grundschulen und Förderschulen hängt, dann hat es auch in Gymnasien zu hängen." Er werde sich deswegen mit aller Kraft dafür einsetzen, dass das Kreuz auch künftig in bayerischen Schulen hänge.

Für die zwei jungen Klägerinnen dürfte das Urteil keine großen Auswirkungen mehr haben: Sie haben das Gymnasium mittlerweile mit dem Abitur in der Tasche verlassen.