Nürnberg, München (epd). Fünf Kunstwerke hatte das Germanische Nationalmuseum zwischen 1933 und 1936 aus der Münchner Kunsthandlung der Gebrüder Lion erworben - nun gehen sie zurück an deren Erben. Wie das Museum am Freitag mitteilte, hätten sich die Parteien "einvernehmlich auf eine faire und gerechte Restitution geeinigt". Die Österreicher Louis, Hans und Fritz Lion waren 1937 wegen ihrer jüdischen Abstammung unter dem Druck des NS-Regimes zur Aufgabe ihres Geschäfts gezwungen gewesen.

Vier der Werke würden nach Angaben des Museums unentgeltlich restituiert. Das fünfte Kunstwerk - ein beidseitig bemaltes Vortragekreuz aus der Zeit um 1310, das seit Jahren Teil der Dauerausstellung des Germanischen Nationalmuseums ist - soll zunächst restituiert und anschließend vom Museum "zu einem fairen und angemessenen Preis zurückgekauft" werden. Vonseiten der Erbengemeinschaft heißt es, die nun gefundene Lösung würdige das Schicksal der verfolgten Brüder Lion und stelle einen wichtigen Akt der historischen Gerechtigkeit in Nürnberg dar.

Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturguts

Die Einigung erfolgte nach den Verfahren, die mit Blick auf NS-Raubkunst international vereinbart sind. Dazu gehören die Washingtoner Prinzipien, eine 1998 von 43 Staaten vereinbarte Selbstverpflichtung zum Umgang mit NS-Raubkunst, sowie die gemeinsame Erklärung von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden "zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts".