München (epd). Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Bayern hat zum Beginn des Schuljahres ihren Leitfaden zum Thema Abschiebung von Schülerinnen, Schülern und Auszubildenden überarbeitet. Kernaussage dieses Leitfadens ist laut GEW-Mitteilung vom Donnerstag, dass bei einer geplanten Abschiebung von Minderjährigen immer das Kindeswohl Vorrang gegenüber Regelungen des Ausländerrechts hat. Wenn Polizei oder Ausländerbehörden nach der Anwesenheit von Betroffenen fragen, müssen Lehrkräfte und Schulleitung keine Auskunft geben

Die GEW Bayern fordert zudem, den Kinderrechten sowie dem international gültigen Menschenrecht auf Bildung einen höheren Stellenwert einzuräumen als "entgegenstehenden nationalen Vorschriften". Bildungseinrichtungen müssten Schutzräume sein, sagte GEW-Landesvorsitzende Martina Borgendale: Eine Abschiebung aus dem Klassenzimmer verunsichere alle Anwesenden und beschädige "das Vertrauen in die Lehrkräfte und die Institution Schule". Es dürfe nicht sein, dass andere geflüchtete Kinder als Folge einer Abschiebung verängstigt in der Schule sitzen.