Würzburg, Köln (epd). Der Jurist Johannes Härtlein fordert striktere Regeln gegen sogenannte Deepfakes im Internet. "Nach meiner Einschätzung sollte der Gesetzgeber da tätig werden", sagte der Rechtswissenschaftler von der Universität Würzburg am Montag dem Radiosender WDR 5. Zwar könnten Betroffene auch jetzt schon auf verschiedene Arten gegen gefälschte Bilder, etwa mit pornografischen Darstellungen, vorgehen. Allerdings gebe es keinen Straftatbestand, der das spezifische Unrecht abbilde. Aktuell sorgt besonders die KI der Plattform "X" für Diskussionen, weil damit etwa sexualisierte Darstellungen von realen Frauen und Kindern erstellt werden können.
"Grundsätzlich sind auch nach der aktuellen Rechtslage diese Bilder nicht in Ordnung", sagte Härtlein dem WDR. Sie würden etwa gegen das Recht am eigenen Bild, gegen das Kunsturhebergesetz und auch gegen das Zivilrecht verstoßen. Ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild habe allerdings "eine sehr, sehr niedrige Strafandrohung", sagte der Jurist. Zudem müsse das Verfahren extra mit einem Strafantrag in Gang gesetzt werden und es werde dann oft auf den Privatklageweg verwiesen. "Das heißt, es ist mit sehr großem Aufwand verbunden", erklärte Härtlein. Der Rechtswissenschaftler forscht an der Universität Würzburg zu KI-Recht.
Kampf gegen Fakes ist nicht aussichtslos
Der Jurist verwies auf ein in Deutschland geplantes Gesetz, mit dem grundsätzlich verboten werden könnte, gefakte Inhalte von Personen zu verbreiten. Allerdings seien Deepfakes im Allgemeinen und auch der Trend gefälschter sexualisierter Darstellungen ein neueres Feld "und man ist sich bei einigen Dingen einfach noch nicht so ganz sicher", sagte Härtlein. Betroffenen von Fake-Darstellungen rät er, Inhalte bei Plattformanbietern zu melden und Screenshots als Beweise zu machen. Sollte dann nichts passieren, sei rechtlicher Beistand durch einen Anwalt wichtig. "Ich würde sagen, aussichtslos ist der Kampf definitiv nicht", betonte der Jurist.