München (epd). Nach den Aktionen der "Letzten Generation" in München hat die Polizei der Landeshauptstadt am Montag für vier Personen beim zuständigen Amtsgericht die Anordnung eines Gewahrsams beantragt, um die Begehung weiterer Straftaten zu verhindern. Die Entscheidung stand am späten Montagnachmittag noch aus, teilte das Polizeipräsidium München mit. Die vier Aktivisten waren auf Autobahnen bei München auf Schilderbrücken geklettert. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) warnte, der Klimaschutz rechtfertigte keine Straftaten.

Für die begonnene Woche hatte die "Letzte Generation" bereits vor einigen Tagen eine Ausweitung und Verschärfung ihrer Blockadeaktionen angekündigt. Am Montagmorgen hatten sich neun Klima-Aktivisten der "Letzten Generation" am innerstädtischen Stachus in München auf der Fahrbahn festgeklebt. Die Straße war etwa drei Stunden lang gesperrt. Gegen 11:30 Uhr waren die festgeklebten Personen gelöst und die Straße konnte wieder freigegeben werden.

Nach Polizeiangaben hatte die Stadt München zwar das Demonstrieren auf der Fahrbahn im Vorfeld genehmigt, nicht aber das Festkleben. Die Aktivisten wurden zu einer nahegelegenen Polizeidienststelle gebracht und am Nachmittag wieder entlassen. Gegen alle Personen, die sich am Stachus bei der Aktion beteiligt hatten, wird wegen Verstößen nach dem Versammlungsgesetz ermittelt.

Ebenfalls am Montagmorgen kletterten mehrere Aktivisten auf Schilderbrücken auf den Autobahnen A9 und A 96 und klebten sich teilweise dort fest. Die A9 wurde zwischen München und dem Kreuz München Nord bis etwa 12:45 Uhr vollständig gesperrt, auf der A 96 wurde der Verkehr stark verlangsamt. Dadurch kam es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Insgesamt waren über 150 Polizeibeamte im Einsatz.

Gegen die sieben Personen, die sich an den Aktionen auf den Autobahnen beteiligt hatten, wird nach Angaben der Polizei nun wegen Hausfriedensbrüchen und teilweise wegen Sachbeschädigung ermittelt. Gegen vier Personen wurde die Anordnung eines Gewahrsams beantragt, um die Begehung weiterer Straftaten zu verhindern.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich sagte, die Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht seien ein hohes Gut. Sie endeten aber dort, wo das Strafrecht beginnt. "Demonstrantinnen und Demonstranten muss klar sein: Nötigung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr können auch mit Freiheitsstrafe geahndet werden, im Falle des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren", sagte Eisenreich.

Jeder dürfe sich für den Klimaschutz einsetzen und für seine Ziele demonstrieren. Man sehe jedoch inzwischen Radikalisierungstendenzen von einem Teil der Aktivisten. "So genannte Klimaaktivisten, die die Gesundheit und das Leben anderer Menschen gefährden, sind Kriminelle", sagte der Minister.