München (epd). Die Zeit der Böllerverbote ist vorbei: Auch in Bayern dürfen nach Ende der Corona-Beschränkungen an Silvester wieder Raketen und Knaller gezündet werden. Das Landeskriminalamt weist in einer Mitteilung vom Donnerstag darauf hin, dass Pyrotechnik nicht ungeprüft im Internet oder im benachbarten Ausland besorgt werden sollte. Handele es sich dabei um Ware der Kategorie 3 und 4, sei sie in Deutschland verboten, weil ihre Zusammensetzung unklar sei und die Verwendung zu lebensgefährlichen Verletzungen führen könne.

Wer das Material dennoch verwende, müsse mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro oder sogar mit Freiheitsstrafe rechnen. Zu achten sei auf eine CE-Zertifizierung der Kategorien 1 und 2.

Das Landeskriminalamt warnt insbesondere davor, Feuerwerk selbst zu basteln. Raketen sollten nur aus senkrechten und sicher stehenden Behältern wie leeren Flaschen im Getränkekasten gezündet werden. Blindgänger solle man niemals aufheben oder gar erneut entzünden.