München (epd). Die Grünen-Fraktion im Landtag will die Rolle der bayerischen Justiz bei der Aufarbeitung und strafrechtlichen Verfolgung von Missbrauch im Bereich der katholischen Kirche beleuchten. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) muss am Donnerstag (8. Dezember) ab 9.15 Uhr in der Sitzung des Verfassungsausschusses des Landtags mehrere Fragen beantworten. Der Landtag hatte Ende April 2022 einen entsprechenden Antrag der Grünen-Fraktion mit der Überschrift "Strafverfolgung von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche" abgesegnet.
Der Minister soll den Grünen zufolge vor allem darlegen, ob die bayerischen Behörden - zumindest seit dem Jahr 2017 - ihre ermittlerischen Möglichkeiten "wirklich voll ausgeschöpft" haben und wie die jeweiligen Justizministerinnen oder Justizminister darüber im Bilde waren. Geklärt werden soll außerdem der im Raum stehende Vorwurf, weshalb die Staatsanwaltschaft das erste, im Jahr 2010 fertiggestellte Missbrauchsgutachten des Erzbistums München und Freising "erst mehrere Jahre später zur Kenntnis" genommen hat und nicht von Amts wegen tätig geworden ist.
Darüber hinaus soll Eisenreich die Frage beantworten, in wie vielen Fällen es Beschlagnahmungen und Durchsuchungen im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche gegeben hat. Und: In wie vielen Verfahren wurden den Ermittlern die erforderlichen Akten von den jeweiligen Bistümern oder Gutachterinnen und Gutachtern nicht zur Verfügung gestellt? Eine weitere Frage an den Minister ist, wie viele Ermittlungsverfahren aus welchen Gründen eingestellt wurden und zu wie vielen Verurteilungen mit welchem Strafmaß - mit und ohne Bewährung - es kam.
Dass immer wieder Meldungen zu neuen Vorfällen des sexualisierten Missbrauchs in den Kirchen die Öffentlichkeit "mit erschreckender Regelmäßigkeit" erschütterten, sei "ein klarer Hinweis darauf, dass die bisherigen Bemühungen nicht ausreichen, um die Vorfälle umfassend aufzuklären", erläutert die Grünen-Fraktion. Die Aufarbeitung, Strafverfolgung und Prävention sexualisierten Missbrauchs sei eine "gesamtgesellschaftliche Aufgabe"; aktuell würden diese Verantwortlichkeiten vonseiten des Freistaats nicht erfüllt.