München (epd). Mieter müssen beispielsweise beim Verkauf ihrer Mietwohnung Fotoaufnahmen durch den Eigentümer oder einen Makler nicht zustimmen. Das heißt im Klartext: Gegen den Willen einer Mieterin oder eines Mieters darf in der Wohnung nicht fotografiert werden, teilte der Münchner Mieterverein am Donnerstag mit. Mieter sind während der Mietzeit alleiniger Besitzer einer Wohnung und haben damit auch das alleinige Entscheidungsrecht, erläuterte Mieterverein-Geschäftsführerin Angela Lutz-Plank. Die Verweigerung solcher Fotoaufnahmen sei auch keinesfalls Kündigungsgrund. Mieter müssten sich den "fotografischen Eingriff" in ihre Privatsphäre nicht gefallen lassen. Sie sollten sich daher "auch nicht von Drohungen mit Schadensersatz oder Kündigung einschüchtern lassen", sagte Lutz-Plank. Mieterinnen und Mieter hätten das Recht und sogar das Grundgesetz in diesem Punkt "ganz auf ihrer Seite".