München (epd). Die Staatsanwaltschaft München I will am kommenden Dienstag (21. März) über ihre Ermittlungsergebnisse auf Grundlage des Missbrauchsgutachtens des Erzbistums München und Freising vom Januar 2022 informieren. Ab 10 Uhr wollen der Leitende Oberstaatsanwalt Hans Kornprobst, die zuständige Ermittlungsstaatsanwältin Angela Miechielsen und die Pressesprecherin, Oberstaatsanwältin Anne Leiding, die Ergebnisse erläutern, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.

Dem vom Erzbistum selbst bei der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) in Auftrag gegebene Missbrauchsgutachten zufolge gab es in den Jahren 1945 bis 2019 Hinweise auf mindestens 497 Betroffene sexualisierter Gewalt im Erzbistum. Die meisten Taten passierten von Anfang der 1960er bis Mitte der 1970er-Jahre. Vorwürfe wurden auch gegen den inzwischen verstorbenen Ex-Papst Benedikt XVI. erhoben: Er soll als Münchner Erzbischof (1977-1982) in vier Fällen nicht ausreichend gegen Täter vorgegangen sein.

Der bayerischen Justiz war in der Vergangenheit von mehreren Seiten vorgeworfen worden, Missbrauchsfälle in der Kirche nicht entschieden genug zu ahnden. Ende 2022 liefen laut Medienberichten nun allerdings 39 Vorermittlungs- und 6 Ermittlungsverfahren. Ende Februar war zudem bekanntgeworden, dass Ermittler am 16. Februar den Amtssitz von Erzbischof Reinhard Marx und die Verwaltungszentrale des Erzbistums München und Freising durchsucht hatten.

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