München (epd). Bayern bekommt ein neues Wassergesetz. Der bayerische Landtag verabschiedete am Mittwochabend die Novelle, die laut Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) "neue Maßstäbe setzt". Das Paket, das am 1. Januar in Kraft tritt, sieht ab 1. Juli die Einführung des Wassercents vor. Die Einnahmen sollen in die Wasservorsorge und eine nachhaltige Wasserwirtschaft fließen. Damit ist Bayern das 14. Bundesland, das den Wassercent einführt.
Pro entnommenen Kubikmeter Grundwasser müssen 10 Cent Entgelt bezahlt werden. Dies entspreche pro Einwohner rund fünf Euro jährlich, so das Umweltministerium. Die Einnahmen werden auf rund 70 Millionen Euro geschätzt. Der jährliche Freibetrag liegt bei 5.000 Kubikmeter, erst danach müssen Wasserentnehmer zahlen. Erstmals erhoben wird der Wassercent von 1. Juli bis 31. Dezember, ab 2027 gilt dann das ganze Kalenderjahr als Bemessungsgrundlage. Bestimmte Entnahmen werden von der Abgabenpflicht ausgenommen.
Vorrang hat die öffentliche Trinkwasserversorgung
Vorrang vor anderen Nutzungen hat die öffentliche Trinkwasserversorgung. Dies sei ein "Bekenntnis zur kommunalen Daseinsvorsorge", sagte Glauber. Die öffentliche Trinkwasserversorgung werde "nicht für kommerzielle Interessen geöffnet", so der Minister: "Wir wollen keinen Ausverkauf und keine Privatisierung des bayerischen Grundwassers."
Zuvor hatte der Bund Naturschutz in Bayern die Freigrenze von 5.000 Kubikmetern als zu hoch kritisiert. Zahlreiche Betriebe lägen bei ihrem Wasserverbrauch darunter. So könne der Wassercent keine echte Lenkungswirkung entfalten, hieß es - zumal es viele Ausnahmen geben solle.
Gestärkt wird der Hochwasserschutz: Bei Planungen und Entscheidungen habe er als "überragendes öffentliches Interesse" künftig Vorrang. Die Kommunen werden finanziell entlastet, indem sie nur noch ein Fünftel der Kosten für Maßnahmen tragen müssen. Um die Verwaltung zu vereinfachen, wird zudem ein digitales Wasserbuch eingeführt.