München (epd). Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen geben vier Gemälde an ihre rechtmäßigen Eigentümer zurück. Nach den Forschungsergebnissen des Referats für Provenienzforschung an der neu gegründeten Staatlichen Museumsagentur Bayern handele es sich um NS-Raubkunst, teilten die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen am Dienstag in München mit. Daraufhin habe der bayerische Kunstminister Markus Blume (CSU) auf Vorschlag der Staatsgemäldesammlungen Ende August entschieden, die vier Gemälde zurückzugeben, hieß es weiter.
Bei den Werken handelt sich um "Lot und seine Töchter" und "Abraham bewirtet die drei Engel" von Franz Sigrist d. Ä. (1727-1803), "Am Wirtshaustisch" von Ernst Karl Georg Zimmermann (1852-1901) sowie "Hl. Anna Selbdritt" aus dem Umkreis Lucas Cranach d. Ä. (1472-1553). Mit der Rückgabe der vier Werke könne man "das grausame Unrecht an den Eigentümern" zwar nicht heilen, sagte Blume: "Aber wir können damit den Versuch der Wiedergutmachung in Richtung der Opfer unternehmen und ein Zeichen setzen: Wir arbeiten intensiv an der Aufarbeitung des NS-Unrechts - seit diesem Frühjahr mit mehr Tempo, mehr Transparenz und mehr Ergebnissen".
Die "Süddeutsche Zeitung" hatte im Februar berichtet, dass die Nachfahren von enteigneten jüdischen Kunstbesitzern nicht über NS-Raubkunst im Besitz der Staatsgemäldesammlungen informiert worden seien - obwohl die Herkunft der geraubten Kunstwerke teils schon lange bekannt gewesen sei. Kunstminister Blume hatte daraufhin mehrere Maßnahmen zur Aufklärung der Missstände beschlossen und unter anderem den bisherigen Direktor Bernhard Maaz ans Zentralinstitut für Kunstgeschichte versetzt. Die Leitung der Sammlungen übernahm als Interims-Chef Anton Biebl, der vorher Kulturreferent der Landeshauptstadt München war.
Er sei Biebl und allen Beteiligten "sehr dankbar, dass sie die Aufarbeitung der Sammlungsgeschichte so engagiert vorantreiben", sagte Blume am Dienstag. "Auch die Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit noch in diesem Jahr wird die Aufarbeitung weiter voranbringen und für einen rechtssicheren und gerechten Abschluss von strittigen Fällen sorgen."
Für das Werk "Junges Mädchen mit Strohhut" von Friedrich von Amerling (1803-1887) werde die Anrufung des Schiedsgerichts NS-Raubkunst zur Entscheidung vorgeschlagen, hieß es in der Mitteilung weiter. "Nur eine unabhängige und neutrale Instanz kann in einem strittigen Fall wie diesem für Klarheit sorgen", sagte Interims-Direktor Biebl.
Das Referat für Provenienzforschung ist seit Juli 2025 in der neu gegründeten Staatlichen Museumsagentur Bayern angesiedelt. Ziel der Forscherinnen ist es den Angaben zufolge, die Herkunftsgeschichte aller Sammlungsbestände des Freistaats - insbesondere der Erwerbungen aus der Zeit des Nationalsozialismus - transparent zu machen und kritisch zu hinterfragen. Aktuell bereite das Referat in Zusammenarbeit mit den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen die Rückgabe von weiteren acht Werken vor, über die bereits entschieden wurde.