Nürnberg (epd). Wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs sollen fünf Inhaber und Mitarbeitende eines ambulanten Nürnberger Pflegedienstes vor Gericht. Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) geht laut Mitteilung vom Mittwoch davon aus, dass die Beschuldigten bei verschiedenen gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen nicht erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt haben. Von April 2020 bis April 2024 soll so ein Schaden in Höhe von knapp 430.000 Euro entstanden sein.
Laut den Ermittlungen sollen die Angeschuldigten falsche Leistungsnachweise und fingierte Touren- und Dienstpläne erstellt haben. Vier Personen wird deshalb gewerbsmäßiger Bandenbetrug in 53 Fällen und einer weiteren Mitarbeiterin gewerbsmäßiger Bandenbetrug in elf Fällen vorgeworfen. Zwei Angeschuldigte sitzen seit März in Untersuchungshaft. Im Ermittlungsverfahren äußerten sich die meisten von ihnen nicht zu den Vorwürfen, ein Angeschuldigter habe die Vorwürfe bestritten, hieß es.
Über die Zulassung der Anklage entscheidet die zuständige Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Die ZKG strebe im Rahmen der Hauptverhandlung auch die Wiedergutmachung der Schäden an. Die ZKG bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg wies darauf hin, "dass die Angeschuldigten bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gelten".