München (epd). Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember kritisierte Ulrike Mascher, Landesvorsitzende des Sozialverbands VdK Bayern, behindertenpolitische Defizite. "Für Menschen mit körperlichen und kognitiven Einschränkungen ist Bayern ein ‚Barrierenland‘. Und die Staatsregierung unternimmt herzlich wenig, damit aus Bayern ein ‚Inklusionsland‘ wird", sagte Mascher in einer Pressemitteilung am Freitag.
Angesichts der Bevölkerungsentwicklung sei das fatal. Die Zahl der Menschen mit Behinderung steige jährlich an. 2021 lebten in Bayern 1,93 Millionen Menschen mit einem Grad der Behinderung, davon 1,23 Millionen mit einer Schwerbehinderung, also einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Viele Menschen mit Behinderung seien zwingend auf eine barrierefreie Infrastruktur angewiesen, sagte Mascher. Hinzu kämen Menschen mit anderen gesundheitlichen und altersbedingten Einschränkungen.
Die Staatsregierung habe nicht einmal die selbstgesteckten Minimalziele, wie die Barrierefreiheit aller staatlichen, öffentlich zugänglichen Gebäude, seit 2013 erreicht. Laut Bayerischem Sozialbericht seien nur 53 Prozent dieser Gebäude barrierefrei. Auch bei Neu- oder Umbauten von öffentlichen Einrichtungen sei Barrierefreiheit nicht verpflichtend. Daher forderte der Sozialverband eine Verschärfung der bayerischen Bauordnung.
Ein großes Defizit in Sachen Barrierefreiheit weise laut Mitteilung des VdK der Gesundheitsbereich auf. Eine Erhebung der Ostbayerischen Technischen Hochschule zu bayerischen Krankenhäusern zeige, dass fast ein Drittel der erhobenen Häuser keine Rampen haben, die der entsprechenden DIN-Norm genügen. Barrierefreie Toiletten finden sich in 56 Prozent der Stationen und nur 15,5 Prozent aller Häuser können im Notfall eine stufenfreie Evakuierung aus den oberen Etagen gewährleisten. Auch beim ÖPNV gebe es großen Handlungsbedarf, beispielsweise sei nicht einmal die Hälfte der Bahnhöfe und Haltepunkte barrierefrei.
Der VdK Bayern forderte die Staatsregierung auf, einer Weiterentwicklung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) zuzustimmen. In seiner jetzigen Form bleibe das Gesetz deutlich hinter den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes zurück.