München (epd). Der Fall hatte für einiges Aufsehen und Kopfschütteln gesorgt: Mehr als 100 Mitarbeitende eines italienischen Hotels sollen im Mai 2021 unberechtigterweise mit deutschem Corona-Impfstoff geimpft worden sein - nun hat das Amtsgericht München Strafbefehle gegen vier Angeklagte zwischen 25.000 Euro und 60.000 Euro verhängt, wie die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg am Dienstag mitteilte. Die zwei Ärzte, ein Apotheker und die Mitarbeiterin eines italienischen Hotels haben dagegen Einspruch eingelegt.
Aufgedeckt hatte die ganze Sache die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg. Dem Quartett wird dabei Folgendes vorgeworfen: Die Hotelmitarbeiterin soll in Zeiten knappen Impfstoffs drei Impfaktionen organisiert haben, zwei davon im Mai 2021 in einem Hotel am Münchner Flughafen. Mehr als 100 Mitarbeitende seien dazu aus Italien eingeflogen worden, eine dritte Impfaktion sei für Juni 2021 direkt in Italien geplant gewesen.
Der Apotheker soll den Impfstoff für zwei der drei Impfaktionen zur Verfügung gestellt haben, die beiden Ärzte sollen an einer beziehungsweise den beiden Impfaktionen am Flughafen direkt beteiligt gewesen sein. Einer der beiden Ärzte soll darüber hinaus an der Organisation der Impfaktion in Italien beteiligt gewesen sein. Ob der Impfstoff für diese Impfaktion wirklich verwendet wurde, ist unklar - allerdings soll er nach Erkenntnissen der ZKG bereits einem Boten übergeben worden sein und wurde damit ebenfalls unterschlagen.
Da es sich bei dem Impfstoff um Eigentum der Bundesrepublik Deutschland gehandelt habe, der den Ärzten und Apothekern kostenlos zur Verfügung gestellt wurde und für dessen ordnungsgemäße Verteilung sie eine Entschädigung erhalten haben, hätten sich die Angeklagten wegen veruntreuender Unterschlagung teilweise in mehreren Fällen schuldig gemacht. Insgesamt seien 228 Biontech/Pfizer-Impfdosen unterschlagen worden. Zwei der Angeklagten hätten Angaben zur Sache gemacht, die anderen beiden nicht.
Die Einsprüche gegen den Strafbefehl haben zur Folge, dass in dem Fall nun eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht angesetzt wird.