Traunstein (epd). Der Verfahrensbeginn der Klage eines Missbrauchsbetroffenen vor dem Landgericht Traunstein unter anderem gegen den inzwischen verstorbenen Papst Benedikt XVI. könnte sich um mehrere Monate verzögern. Eine Sprecherin des Landgerichts Traunstein bestätigte dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag auf Anfrage, dass die Suche nach einem Rechtsnachfolger von Papst Benedikt XVI. durch dessen Anwaltskanzlei bisher nicht erfolgreich gewesen ist. Eine Entscheidung darüber, ob die für den 28. März geplante mündliche Verhandlung tatsächlich verschoben wird, soll spätestens am Montag fallen.

Zuerst hatten das Recherchenetzwerk Correctiv und der Bayerische Rundfunk (BR) über die mögliche Verschiebung des Verfahrens berichtet. Im Juni 2022 hatte Andreas Perr, ein Opfer des Missbrauchstäters und früheren Priesters Peter H., eine sogenannte Feststellungsklage in Traunstein eingereicht. Perr hofft, dass das Gericht feststellt, dass H. ihn missbraucht hat und deswegen Schadensersatz leisten muss. Die Klage richtet sich neben Papst Benedikt XVI. auch gegen den ehemaligen Münchner Erzbischof Kardinal Friedrich Wetter, Ex-Priester H. sowie gegen das Erzbistum München und Freising als juristische Person.

Correctiv und BR berichteten, dass die Anwälte des verstorbenen Ex-Papstes zuversichtlich sind, innerhalb der nächsten drei Monate die Rechtsnachfolge final zu klären. Die Gerichtssprecherin erläuterte auf epd-Anfrage, grundsätzlich blieben zwei Möglichkeiten: Das Verfahren gegen Papst Benedikt XVI. von jenem gegen die übrigen Beschuldigten abzutrennen und die Angelegenheit zweimal zu verhandeln - oder aber, den Start des gesamten Verfahrens zu verschieben. Dem müssten alle Verfahrensbeteiligten zustimmen. Noch hätten nicht alle geantwortet. Bislang hatten sich alle Seiten gegen eine Abtrennung ausgesprochen.

Ex-Priester H. spielt auch im Missbrauchsgutachten des Erzbistums München und Freising vom Januar 2022 eine zentrale Rolle. In den 1990er-Jahren soll H. in der Erzdiözese München mehrere Kinder und Jugendliche missbraucht haben, auch den Kläger. Die Leitung der Erzdiözese rund um den früheren Erzbischof Kardinal Joseph Ratzinger und späteren Papst Benedikt XVI. hatte den pädophilen Priester im Jahr 1980 im Erzbistum aufgenommen und dessen Umgang mit Jugendlichen nicht unterbunden - obwohl H. zuvor bereits in Essen bei mehreren sexuellen Übergriffen ertappt worden war.

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