München (epd). Gegen die Regelungen für den Fischotterabschuss in Bayern haben die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bund Naturschutz Bayern einen Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Sie gehen davon aus, dass die bayerische Jagdverordnung gegen die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) verstößt, heißt es in einer Mitteilung vom Donnerstag. "Bayern muss bedrohte und streng geschützte Arten wie den Fischotter endlich schützen, und das geht nur mit einem Jagdrecht, das sich am Naturschutz orientiert", sagte der Bundesgeschäftsführer der DUH, Sascha Müller-Kraenner.
Fang und Tötung des streng geschützten Fischotters seien derzeit an Fischteichen ganzjährig erlaubt. Es dürften sogar Jungtiere erschossen und erwachsene Tiere mit Kastenfallen gefangen werden. Außerdem erlaube Bayern sogenannte Nachtsichttechnik und künstliches Licht für den Abschuss. Müller-Kraenner sagte, mit den europarechtlich verbotenen Nachtsichtgeräten könne nicht sicher erkannt werden, ob es sich um ein weibliches Tier mit Jungtieren handelt. "Das verstößt unter anderem gegen den Elterntierschutz."
Ende Juli hatte die DUH in einem Eilverfahren gegen die Regeln zum Abschuss des Fischotters in der Oberpfalz Recht bekommen. Die Ausnahmeregelungen zum Abschuss des artengeschützten Fischotters in Bayern seien "voraussichtlich rechtswidrig" hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München eine Beschwerde des Freistaats Bayern zurückgewiesen. Sie erlaubte, bis zu 23 Fischotter in der Oberpfalz ohne Einzelgenehmigung zu erschießen. (Az 14cs25.760). Mit dem Normenkontrollantrag wolle man nun für eine gerichtliche Überprüfung der Änderungen der jagdrechtlichen Ausnahmeverordnung sorgen, hieß es.