München (epd). Künftig dürfen Vertreter an der Haustür Beträge über 50 Euro nicht mehr sofort verlangen. Die neue Regelung gelte bereits ab Samstag (28. Mai), teilte die Verbraucherzentrale Bayern am Donnerstag in München mit. Damit wolle der Gesetzgeber Verbraucherinnen und Verbraucher bei Haustürgeschäften vor aggressiven und irreführenden Verkaufspraktiken schützen. ­ Die Verbraucherzentrale Bayern habe bislang regelmäßig Beschwerden über Vertreterbesuche an der Haustür erhalten. Betroffene hätten berichtetet, dass sie von Händlern, etwa Dachdeckern oder Staubsaugerverkäufern, überrascht wurden. Oft hätten die geschulten Verkäufer ihre arglosen Gesprächspartner überrumpelt, schnell sei ein Vertrag geschlossen und der Preis werde oft sofort bezahlt. Würden Verbraucher ihre Verträge später widerrufen, bekämen sie ihr Geld oft nicht zurück. Dem werde jetzt ein Riegel vorgeschoben.