München (epd). Das Bayerische Innenministerium hat das beantragte Volksbegehren "Radentscheid Bayern" am Freitag dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Nach Auffassung des Ministeriums seien die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nicht gegeben, teilte die Behörde am Freitag mit. So greife der Gesetzentwurf in das Budgetrecht des Parlaments ein. Zudem fehle dem Freistaat die erforderliche Gesetzgebungskompetenz, um die Straßenverkehrsregeln im Sinne der Antragssteller zu verändern.

Am 27. Januar hatten die Initiatoren des "Radentscheids" ihren Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens beim Innenministerium eingereicht. Ziel sei ein Bayerisches Radgesetz, das vor allem auf den Neu-, Um- und Ausbau sowie die Sanierung von Radwegen abziele, so das Innenministerium. Hierfür müsse der Staat aber "erhebliche Haushaltsmittel" zur Verfügung stellen. Das beantragte Volksbegehren sei daher mit Artikel 73 der Bayerischen Verfassung unvereinbar. Dort heißt es: "Über den Staatshaushalt findet kein Volksentscheid statt." Der Verfassungsgerichtshof müsse nun innerhalb von drei Monaten über den Zulassungsantrag entscheiden.

Das Bündnis Radentscheid Bayern hatte für seinen Zulassungsantrag über 100.000 Unterschriften gesammelt. Die Initiatoren hatten beklagt, dass die Staatsregierung bereits 2017 versprochen hatte, den Radverkehrsanteil in Bayern bis 2025 von zehn auf zwanzig Prozent zu verdoppeln. Bislang sei er allerdings erst um einen Prozentpunkt gestiegen. Das liege daran, dass "Radwege, Abstellanlagen und Radmitnahmemöglichkeiten" sowie ein Alltagsradwegenetz im ländlichen Raum fehlten. Auch sei die Mitnahme von Fahrrädern in Bussen oder Zügen "teuer, nicht garantiert oder meist gar nicht erst möglich", heißt es weiter. Ein Radgesetz solle die Staatsregierung verpflichten, "nicht nur von umweltfreundlicher Mobilität zu reden, sondern diese auch rasch zu ermöglichen".