München (epd). Die Landtagsfraktionen von CSU, Freien Wählern und FDP wollen den Schutz des Kindeswohls mit einer Ergänzung des bayerischen Gesundheitsdienstgesetzes (GDG) voranbringen. Hintergrund ist, dass Ärzte einen Verdacht auf sexualisierte, physische oder psychische Gewalt gegen Minderjährige im Austausch mit Kollegen bislang nicht offenlegen durften, teilten die Fraktionen am Dienstag mit.
Bisher sei dieser Austausch unter Ärzten wegen der ärztlichen Schweigepflicht ohne die Einwilligung der Eltern - die gegebenenfalls selbst die Täter sind - nicht erlaubt und steht sogar unter Strafe. Das soll sich durch die Gesetzesergänzung ändern. Von der Schweigepflicht befreit sind Ärztinnen und Ärzte bislang nur gegenüber dem Jugendamt. Dort besteht im Gegensatz sogar eine Meldepflicht.
FDP-Gesundheitspolitiker Dominik Spitzer sagte, mit der Gesetzesänderung wolle man Kinder besser vor Gewalt schützen und zugleich "Ärztinnen und Ärzten mehr Sicherheit geben". Sein CSU-Kollege Bernhard Seidenath sagte, man schiebe damit dem sogenannten Ärzte-Hopping einen Riegel vor: Bisher wechseln gewalttätige Eltern häufig den Kinderarzt", damit die Häufung von Verletzungen nicht auffalle.
Die Freie-Wähler-Gesundheitspolitikerin Susann Enders sagte, mit der Neuregelung wolle man "für Ärztinnen und Ärzte Rechtssicherheit" und für Kinder einen "wirksamen Schutz vor fortlaufender Gewalt" schaffen.
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