München (epd). Keine Außenprüfungen, keine Vollstreckungsmaßnahmen: Für Bayerns Finanzbehörden gilt ab kommender Woche der "Weihnachtsfrieden". Vom 22. Dezember bis einschließlich Neujahr sehen die Beschäftigten der bayerischen Steuerverwaltung erneut von Maßnahmen ab, die in der Weihnachtszeit als unangebracht empfunden werden können, teilte das bayerische Finanzministerium am Dienstag in München mit. Vereinzelte Ausnahmen würden nur gemacht, wenn etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssten.

"Gute Traditionen sind wichtig - erst recht in diesen für alle sehr herausfordernden Zeiten", sagte der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU). Die Bürgerinnen und Bürger sollten nicht mit Maßnahmen belastet werden, die in der "stillen Zeit" als unpassend empfunden würden, sagte Füracker. Diese Praxis habe sich bewährt und trage seit Jahren zu einem guten Verhältnis zwischen Bürgern und Verwaltung bei.