Würzburg, Kitzingen (epd). Wegen des Vorwurfs des bandenmäßigen Betrugs beim Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes in Würzburg und Kitzingen in 1.022 Fällen ist gegen ein Ehepaar und deren Sohn Anklage erhoben worden. Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) war über einen anonymen Hinweises im webbasierten Hinweisgebersystem auf den Fall aufmerksam geworden, teilte diese am Dienstag mit. Laut Anklageschrift am Landgericht Nürnberg-Fürth beträgt der Schaden für die Krankenkassen mehr als 4,7 Millionen Euro.
Die Angeklagten sollen demnach als Betreiber des Pflegedienstes Leistungen zur Versorgung von Patienten mit häuslicher Krankenpflege und mit ambulanten Pflegeleistungen ohne die gesetzlich vorgeschriebene und fachlich besonders qualifizierte "Verantwortliche Pflegefachkraft" erbracht haben. Diese soll die Pflegequalität sichern und Pflegemängel durch Organisation und Kontrolle der Pflegeprozesse vermeiden. Wegen des Fehlens dieser Fachkraft soll es den Beschuldigten möglich gewesen sein, die Dokumentation der Leistungen nach eigenem Ermessen zu ändern, um nicht erbrachte Leistungen vorzutäuschen und die Qualität der Leistungen des Pflegedienstes auf ein Minimum zu reduzieren.
Zunächst soll das Ehepaar allein gehandelt haben. Ab September 2017 soll deren Sohn als Bürokraft angestellt und ab Januar 2018 an der Organisation des Pflegedienstes beteiligt gewesen sein. Nach Auffassung der ZKG liege damit zumindest ab Januar 2018 eine Bande im Sinne des Strafgesetzbuchs vor. Mit den Erlösen sollen die Angeschuldigten unter anderem den luxuriösen Lebensunterhalt der Familie bestritten haben.
Vor 2018 soll das Ehepaar 1,2 Millionen Euro unberechtigt erhalten haben. Dieses Verfahren wurde wegen Verjährung eingestellt. Ab 2018 seien dann weitere 3,5 Millionen Euro zu Unrecht abgerechnet worden, vor allem von der AOK Bayern, aber auch von anderen Kranken- und Pflegekassen. Diese insgesamt 4,7 Millionen Euro wolle die ZKG im Rahmen der Hauptverhandlung zurückholen. Dazu seien bereits Hypotheken in sieben bebaute Grundstücke eingetragen und Vermögenswerte von über 1,6 Millionen Euro gesichert worden.
Die Angeschuldigten befinden sich wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr in Haft. Die Staatsanwaltschaft Würzburg ermittelt außerdem wegen Körperverletzungsdelikten. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss das Landgericht Nürnberg-Fürth entscheiden, das bayernweit für solche Verfahren zuständig ist.