München (epd). Die AfD in Bayern darf weiterhin auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) beobachtet werden. Die von der bayerischen AfD gestellten Anträge auf Unterlassung der Beobachtung und Korrektur der bisherigen Öffentlichkeitsarbeit des Freistaats Bayern lehnte das Verwaltungsgericht München mit Beschluss vom 17. April ab, wie das Gericht am Montag mitteilte. Die Erlaubnis der Beobachtung sei vorläufig und gelte bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren. Wann eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren getroffen werde, lasse sich noch nicht prognostizieren, hieß es weiter.

In einem seit 5. Oktober 2022 am Verwaltungsgericht München anhängigen Klage- und Eilverfahren wehrt sich die Partei dagegen, als "Verdachtsfall" für verfassungsfeindliche Bestrebungen behandelt zu werden. In einer Zwischenentscheidung vom 25. Oktober 2022 war dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz vorläufig untersagt worden, bei der Beobachtung der AfD in Bayern nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen. Im aktuellen Beschluss wurde inhaltlich nicht über die Rechtmäßigkeit des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel entschieden, da das Gericht nach entsprechenden Einlassungen des Freistaats Bayern davon ausgehe, dass ein solcher Einsatz "nicht unmittelbar und mit hinreichender Bestimmtheit drohe".

Für die Entscheidung wurden mehrere tausend Seiten Material ausgewertet. Die Beobachtung des AfD-Landesverbandes durch den bayerischen Verfassungsschutz sei rechtmäßig, da aufgrund von Äußerungen von Mitgliedern der AfD tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorlägen. Diese seien etwa die Menschenwürde von Muslimen und das Demokratieprinzip außer Geltung zu setzen, hieß es in der Begründung. Die Äußerungen zeigten eine fortgesetzte Agitation gegen die Institutionen und Repräsentanten des Staates und gegen die demokratischen Parteien.

Auch wenn die Äußerungen nur von einem Teil der Mitglieder stammten, seien sie jedenfalls Ausdruck eines parteiinternen Richtungsstreits. Durch die Beobachtung durch den Verfassungsschutz könne festgestellt werden, in welche Richtung sich die Partei letztlich bewege.

Der AfD-Landesverband teilte am Montag mit, den Beschluss rechtlich zu prüfen. Man behalte sich weitere rechtliche Schritte vor, vor allem "da sich das Gericht für die Einstufung in Bayern auf (überwiegend veraltete) Aussagen aus anderen Bundesländern" bezogen habe.