München (epd). Es soll ein Weckruf an die Justiz sein: Drei Journalisten haben beim Amtsgericht München einen Antrag gestellt, der überprüfen soll, ob die Überwachung des Pressetelefons der Letzten Generation rechtmäßig war. Das Amtsgericht bestätigte auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) am Mittwoch den Eingang der "Anträge von Journalisten" in dieser Angelegenheit. Ziel des Antrags ist es laut Nicola Bier, Rechtsanwältin der Antragsteller, die Rechtswidrigkeit der Abhöraktion feststellen zu lassen, "damit sich das nicht wiederholt".

Die Referentin für Rechtsfragen bei Reporter ohne Grenzen (RSF) erläuterte dem epd, dass die Pressefreiheit im Rahmen von Abhöraktionen "oft nicht ausreichend beachtet wird". Ronen Steinke, einer der Antragsteller, verwies in einer Stellungnahme darauf, dass es die Pressefreiheit aushöhle, wenn Journalistengespräche monatelang ununterbrochen abgehört würden. "Vertrauliche Gespräche sind für unabhängigen Journalismus essenziell", betonte der rechtspolitische Korrespondent der "Süddeutschen Zeitung" (SZ).

Steinke und seine Mitstreiter, der freie Journalist Henrik Rampe und Jörg Poppendieck vom Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), werden bei ihrem Antrag von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und von Reporter ohne Grenzen (RSF) unterstützt. Diese drei Fälle seien "nur die Spitze des Eisbergs" und die "Zahl der potenziell betroffenen Medienschaffenden unüberschaubar groß", sagte RSF-Geschäftsführer Christian Mihr.

Ende Juni 2023 hatte die Generalstaatsanwaltschaft München bestätigt, dass Ermittler im Herbst 2022 nach einem Beschluss des Amtsgerichts München unter anderem das Pressetelefon der Klima-Aktivisten der Letzten Generation abgehört hatten. Aktuell ermittelt die Justiz gegen die Gruppe wegen des Verdachts der Bildung einer "kriminellen Vereinigung". Die Generalstaatsanwaltschaft betonte, dass sich die Abhörbeschlüsse nicht gegen Journalistinnen und Journalisten gerichtet hätten und dass die überwachten Anschlüsse "nach bisherigen Erkenntnissen" nicht nur für Pressekontakte genutzt worden seien.

Die GFF wiederum erklärte in ihrer Mitteilung, dass insgesamt 13 Anschlüsse im Visier der Ermittler standen, wobei auf der Nummer des Pressetelefons der Letzten Generation "auch tatsächlich weit überwiegend Anrufe von Medienschaffenden" eingegangen seien. "Trotzdem ergriffen die Behörden diese weitreichende, heimliche Ermittlungsmaßnahme und gefährdeten damit die Pressefreiheit", so die GFF weiter.

Laut Rechtsanwältin Bier sieht die Strafprozessordnung vor, dass das anordnende Gericht - in diesem Fall das Amtsgericht München - seine Entscheidung zunächst selbst überprüfen muss. Sollten die Richter zu dem Schluss kommen, dass die Abhöraktion rechtmäßig war, könnten die Antragsteller eine sofortige Beschwerde beim Landgericht München einlegen. Werde auch diese Beschwerde abgelehnt, bliebe nur der Weg ans Bundesverfassungsgericht.

Sollte jedoch das Amtsgericht München dem Prüfantrag der drei Journalisten stattgeben, sei richterlich festgestellt, "dass die Ermittlungsmaßnahmen rechtswidrig waren", erklärte Bier. Medienschaffende hätten dann künftig eine größere Rechtssicherheit, wenn sie Pressetelefone von Organisationen wie der Letzten Generation nutzten.