Nürnberg (epd). Anklage gegen drei ehemalige leitende Mitarbeiter des Arbeiter-Samariter-Bundes Bayern (ASB) hat die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg erhoben. Den Männern im Alter von 68, 55 und 52 Jahren werde bandenmäßiger Abrechnungsbetrugs vorgeworfen, teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Den Kostenträgern sei ein Schaden von über 4,7 Millionen Euro entstanden. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss jetzt das Landgericht Nürnberg-Fürth entscheiden, das bayernweit für solche Verfahren zuständig ist, hieß es.
Die leitenden Mitarbeiter hätten zwischen 2013 und 2018 überhöhte Kosten für den Rettungsdienst vorgespiegelt. Ziel sei gewesen, dem ASB-Landesverband zusätzliche Gelder zu verschaffen, um diese für andere Aufgaben des ASB Bayern verwenden zu können, die nach Ansicht der Angeklagten unterfinanziert seien. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft hat der ASB-Landesverband den Schaden teilweise wiedergutgemacht. Noch offen seien 850.000 Euro.
Einer der ehemaligen Mitarbeiter soll im Jahre 2014 ein Auto der ASB-Notfallhilfe auf seine Ehefrau angemeldet haben, das angeblich nach Rumänien gespendet worden war. Außerdem soll er im Jahr 2019 etwa 63.000 Euro aus dem Vermögen des bereits liquidierten ASB-Regionalverbands Ingolstadt auf sein privates Konto überwiesen haben.
Die ZKG ist den Angaben nach für die Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen in ganz Bayern zuständig. In den von ihr geführten Verfahren ist sie auch Vollstreckungsbehörde.