Bamberg, München (epd). In der Debatte um die Zukunft des Bamberger Anker-Zentrums für Geflüchtete wird der Ton zwischen Stadtspitze und Staatsregierung rauer. Der Bamberger Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD) warf der Staatsregierung am Donnerstag "glatten Wortbruch" vor und verwies auf eine gemeinsame Erklärung von 2015, wonach das Anker-Zentrums bis Januar 2026 geschlossen werden muss. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte in einem Brief an Starke betont, dass die Anker-Zentren weiter nötig seien. Er warf der Stadt wiederum vor, kein stimmiges Alternativ-Konzept zum Anker-Zentrum zu haben.

Herrmann teilte mit, ein Weiterbetrieb der sogenannten Anker-Zentren für Geflüchtete sei alternativlos. Die Zahl der Geflüchteten sei zwar 2024 im Vergleich zu den beiden Vorjahren gesunken, erläuterte der Minister: "Letztlich sind sie aber immer noch zu hoch." Hintergrund für die Äußerungen ist ein Schreiben Starkes an den Innenminister vom November 2024. Darin fordert die Bamberger Stadtspitze, dezentrale Alternativen für die Unterbringung im Anker-Zentrum mit seiner regulären Obergrenze von bis zu 1.500 Personen zu nutzen. Die Stadt will auf einem Teil des ehemaligen US-Kasernengeländes in Zukunft Wohnraum schaffen.

Eine solche Lösung kommt für Innenminister Herrmann allerdings nicht infrage: Sie wäre zum einen teurer, es müssten nämlich entweder Container gestellt oder Gebäude errichtet oder Wohnraum angemietet werden. Zum anderen würde der Verwaltungsaufwand steigen. Gerade in Bamberg, wo Wohnraum knapp sei, seien solche Pläne utopisch. Herrmann schreibt an Starke: "Wir sehen daher weiter die Stadt am Zug, ein in sich stimmiges, bezahlbares Konzept zur dezentralen Unterbringung in der Stadt Bamberg vorzulegen." Er sei "etwas verwundert, wie wenig weit gediehen die städtischen Planungen sind", kritisierte Herrmann.

In einer Mitteilung weist die Stadt Bamberg diese Vorwürfe scharf zurück. "Wer seine Hausaufgaben in München nicht macht, darf nicht mit den Fingern auf andere deuten", sagte Bambergs Oberbürgermeister Starke und verweist auf den Rechtsrahmen beim Thema: "Zuständig und verantwortlich für die Unterbringung von geflüchteten Menschen ist der Freistaat." Die Kosten für eine dezentrale Unterbringung seien "immer durch den Freistaat zu tragen", so wie andernorts auch. Die Stadt sei durchaus in der Lage, "eine dezentrale Unterbringung zu organisieren", die Staatsregierung gefalle sich unterdessen im "Schwarze-Peter-Spiel".

Herrmann betonte in seinem Schreiben, der Freistaat habe sich als Betreiber des Anker-Zentrums immer an die Vereinbarungen mit der Stadt gehalten. Dass die Belegungsobergrenze von 1.500 Personen in den Jahren 2022 und 2023 überschritten wurde, habe an den hohen Flüchtlingszahlen wegen des Ukraine-Kriegs gelegen. Er wolle weiter mit der Stadt im Gespräch bleiben, betonte Herrmann und verwies darauf, dass das Anker-Zentrum in einer Liegenschaft des Bundes untergebracht sei und somit keine Miete koste: Dies sei allerdings der "einzig nennenswerte Beitrag des Bundes" bei der Bewältigung des Migrationsgeschehens.

Die Anker-Zentren wurden 2018 von der damaligen großen Koalition beschlossen. Anker steht für "Ankunft, Entscheidung, Rückführung". In Anker-Zentren sollen Flüchtlinge während ihres Asyl-Verfahrens unterkommen, bevor sie auf Kommunen verteilt oder aber in ihr Herkunftsland abgeschoben werden. In Bayern gibt es Anker-Zentren in Bamberg, Schweinfurt, Deggendorf, Donauwörth, Zirndorf, Regensburg und Ingolstadt/Manching. Die Zentren stehen seit Jahren bei Flüchtlingsorganisationen in der Kritik, weil dort zu viele Menschen auf engem Raum lebten und dies soziale Spannungen auslöse.

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