München, Berlin (epd). Die Verfassungsklage der bayerischen Staatsregierung gegen die Erbschaftsteuer stößt auf Kritik. Laut einer am Sonntag in Berlin verbreiteten Mitteilung des Netzwerks Steuergerechtigkeit geht die Klage an der Realität vorbei, weil ohnehin nur rund fünf Prozent der Menschen in Bayern so viel erbten, dass sie diese Steuer bezahlen müssen. "Omas Häuschen" und das Familienheim, das die Erben angeblich nicht halten könnten, seien nicht betroffen. Auch ein selbst bewohntes Familienheim sei von der Erbschaftsteuer ausgenommen. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) trage mit seiner Klage zur Spaltung der Gesellschaft bei, wenn er die Reichsten bei der Besteuerung ausklammere.

Die "Bürgerbewegung Finanzwende" wirft Söder vor, für die Milliardäre in ganz Deutschland zu kämpfen. Er habe "verfassungswidrige Privilegien" für die Allerreichsten mitzuverantworten, weil er das geltende Recht als bayerischer Finanzminister mit verhandelt habe. "Leidtragende sind am Ende alle Steuerzahlenden, auch die bayerischen, die weiter milliardenschwere Steuerprivilegien für Superreiche finanzieren müssen", hieß es. Eine Petition gegen Steuerprivilegien haben den Angaben zufolge bereits mehr als 26.000 Menschen unterzeichnet.

Bayern hatte die Verfassungsklage am Freitag in Karlsruhe eingereicht. Der Ministerpräsident begründet den Schritt unter anderem damit, dass eine unbesteuerte Vererbung von Einfamilienhäusern in vielen Teilen Bayerns schon seit längerer Zeit nicht mehr möglich sei. Während die Freibeträge für vererbte Immobilien seit 2008 konstant seien, habe es seitdem bei Boden- und Hauspreisen einen massiven Preisanstieg gegeben.

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