München (epd). Die bayerische Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative für ein Gesetz zur Rückgabe von NS-Raubgut an die ehemaligen Besitzer oder ihre Erben beschlossen. Mit der heutigen Beschlussfassung im bayerischen Ministerrat werde dieser Antrag an den Bundesrat übermittelt, teilte der bayerische Kunstminister Markus Blume (CSU) am Dienstag in München mit.
Bisher gebe es in Deutschland keine gesetzliche Grundlage für den Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, hieß es weiter. Diese sei aber notwendig, um die Rechtsprechung zu vereinheitlichen. "Der Bund muss hier endlich Rechtssicherheit schaffen", sagte Blume.
Grundlage für Restitutionen ist bisher die 1998 von 44 Staaten sowie zwölf NGOs, darunter jüdischen Opferverbänden, beschlossene "Washingtoner Erklärung". Danach sollen Kunstwerke, die während der NS-Zeit beschlagnahmt wurden, ausfindig gemacht, die rechtmäßigen Eigentümer oder deren Erben gefunden und mit ihnen faire und gerechte Lösungen vereinbart werden. Die Erklärung ist nicht rechtsverbindlich; sie wurde aber von einigen Teilnehmer-Staaten durch rechtliche Regelungen ausgestaltet.
Der bayerische Antisemitismusbeauftragte Ludwig Spaenle begrüßte die Entscheidung des Ministerrats. "Bayern macht sich hier auf Bundesebene zu einem Vorreiter für die Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut", sagte Spaenle. Dies sei für ihn eine stringente Fortschreibung der Washingtoner Erklärung in eine verbindliche und einheitliche Rechtsform auf Bundesebene.
Kommentare
Diskutiere jetzt mit und verfasse einen Kommentar.
Teile Deine Meinung mit anderen Mitgliedern aus der Sonntagsblatt-Community.
Anmelden