München (epd). Die bayerische Staatsregierung will mit einer Bundesratsinitiative den Einsatz von Zeitarbeits-Kräften in der Pflege eindämmen. Mit ihrem Entschließungsantrag will sie die Arbeitsbedingungen für das Stammpersonal in Pflegeheimen und Kliniken so verbessern, dass sich ein Wechsel in die Zeitarbeit nicht mehr lohnt, wie Staatskanzlei und Gesundheitsministerium am Dienstag in München mitteilten. Auch sollen die Einrichtungen die Möglichkeit erhalten, "belastbare Ausfallkonzepte" aufzustellen, die auch refinanziert werden, damit sie "nur noch in Ausnahmefällen" auf Leiharbeit zurückgreifen müssen, hieß es.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) erläuterte, dass Zeitarbeitsfirmen die Leiharbeitenden häufig besser bezahlen und ihnen bei den Arbeitszeiten vor allem nachts und an den Wochenenden "meist mehr Zugeständnisse" machen, als es die Einrichtungen für ihr Stammpersonal können. Diese Situation könne das Betriebsklima negativ beeinträchtigen, sagte der Minister, teils führe sie zu enormen Verwerfungen. Um langfristig und flächendeckend Ausfall- beziehungsweise Springerkonzepte umzusetzen, brauche man "praktikable, finanzierbare und effiziente Lösungen", betonte der CSU-Politiker laut einer Mitteilung.

Der bayerische Landesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) begrüßte den Vorstoß der Staatsregierung. Zwar werde es auch künftig immer mal Situationen geben, in denen auch in der Pflege Leiharbeit unumgänglich sei. "Es ist aber wichtig, dass Leiharbeit wieder zur Ausnahme wird", sagten die AWO-Landesvorsitzenden Stefan Wolfshörndl und Nicole Schley. Dem Geschäftsmodell privater Firmen, "aus einer Notsituation maximalen Profit zu schlagen, müsse die Grundlage entzogen werden. Leiharbeit in der Pflege dürfe künftig nur noch über die Arbeitsagenturen oder die Jobcenter organisiert werden, forderten die AWO-Vorsitzenden.

Mit der Bundesratsinitiative soll die Bundesregierung zudem aufgefordert werden, zu prüfen, ob durch bundesrechtliche Regelungen "überzogene Vergütungen der Leiharbeitsbeschäftigten" im Pflegebereich etwa in Form eines Vergütungsdeckels unterbunden werden können, hieß es in der Mitteilung der Staatskanzlei weiter.