Passau, Berlin (epd). Die bayerische Staatsregierung will gegen eine Streichung des Abtreibungsparagrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch notfalls vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die bayerische Sozial- und Familienministerin Ulrike Scharf (CSU) sagte den Zeitungen der Mediengruppe Bayern (Mittwoch) zu den Plänen von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne): "Wir stehen zum Schutz von Mutter und Kind. Ein Schwangerschaftsabbruch beendet Leben." Die Bundesfamilienministerin "ignoriert diese Tatsache".

Eine Streichung des Paragraphen 218 sei mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens unvereinbar und verfassungswidrig, sagte Scharf weiter. Sollte der Paragraph 218 wirklich aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden, "setze ich mich mit ganzer Kraft dafür ein", dass die Karlsruher Richter das neue Gesetz der Bundesregierung überprüfen, betonte sie. Scharf bezeichnete Paus Pläne als "Albtraum". Diese wolle "ohne Not" weiter einen "sorgsam austarierten Kompromiss" aushebeln. Dies sei skandalös.

Nach dem inzwischen umstrittenen Paragrafen 218 sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland verboten, bleiben aber teilweise bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei. Das ist der Fall, wenn das Leben der Mutter durch die Schwangerschaft gefährdet ist, das Kind durch eine Vergewaltigung entstanden ist oder die Frau eine Beratung durchläuft. Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat 2022 bereits das Werbeverbot für Abtreibungen abgeschafft, das Informationen über Schwangerschaftsabbrüche erschwerte.