München, Karlsruhe (epd). Neue Runde im Rechtsstreit zwischen mehreren Zeitungsverlagen und der Betreibergesellschaft des Stadtportals "muenchen.de": Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag auf die Revision der Betreibergesellschaft hin das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vom September 2021 aufgehoben, wie ein BGH-Sprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage bestätigte. Nun muss das OLG in der Sache neu verhandeln. Im Kern geht es um die Frage, ob das Stadtportal zu presseähnlich ist und deshalb gegen das Wettbewerbsrecht verstößt (Az: I ZR 152/2).
Welche Auswirkungen das Urteil auf die künftige Gestaltung von muenchen.de hat, werde sich "erst dem vollständig begründeten Urteil entnehmen lassen", teilte die Betreibergesellschaft mit. Die Urteilsbegründung liege noch nicht vor. Die Betreiber hatten sich stets darauf berufen, "dass das Stadtportal keine 'Presse' sei", teilten sie weiter mit. Es erfülle als Teil der kommunalen Wirtschaftsförderung "zu einem wesentlichen Teil unverzichtbare Aufgaben des Stadtmarketings". Die Verlage hatten ein Verbot von muenchen.de in der Form, in der es im August 2019 verbreitet wurde, in erster und zweiter Instanz vor Gerichten durchgesetzt.
Die Urteile hatten dazu geführt, dass die Portalgesellschaft zunächst die Bereiche Gastro, Shopping und Kino insgesamt aus dem Angebot des Stadtportals herausnahm und den Bereich Veranstaltungen stark reduzierte. Der Portal-Geschäftsführer Lajos Csery sagte, man werde die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüfen, "welche Maßstäbe der BGH an ein zulässiges Stadtportal wie muenchen.de anlegt". Man werde auch künftig "nicht mit den Münchner Lokalzeitungen" und ihrer Berichterstattung konkurrieren. Nicht zuletzt müsse man aber abwarten, "wie das OLG München nun in der zweiten Runde entscheidet".
Gesellschafter des Stadtportals sind die Landeshauptstadt und die Stadtwerke München. Geklagt hatten die "Süddeutsche Zeitung", die "Abendzeitung", der "Münchner Merkur" und die "tz" sowie die jeweiligen Online-Angebote der Zeitungen. Landgericht und OLG hatten in ihren Urteilen jeweils abgewogen zwischen der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung und der Garantie des Instituts der freien Presse. Der Münchner Streit ist dabei kein Einzelfall: Bundesweit streiten Presseverlage mit Kommunen über deren Medienarbeit.
Das Stadtportal "muenchen.de" ist nach eigenen Angaben das offizielle Stadtportal für die Landeshauptstadt München. Mit ihrer "großen Reichweite und vielen Kontakten" sei es "eine der häufig besuchten Münchner Service-Websites".