München (epd). Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat den Referentenentwurf zur Cannabis-Legalisierung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) als "Bürokratiemonster" bezeichnet. Das Gesetz sei "so kompliziert, dass die Regelungen kaum umzusetzen, geschweige denn zu überwachen sind", sagte Holetschek am Sonntag. Mehrere Medien hatten in den vergangenen Tagen bereits den Referentenentwurf in Auszügen veröffentlicht. Holetschek befürchtet einen "erheblichen Regulierungs- und Kontrollaufwand, der in großen Teilen auf Länder und Kommunen zukommen wird".

Der bayerische Gesundheitsminister stellte klar, dass er sich "keinen Gesetzentwurf" wünsche, der etwa leichter umzusetzen ist als der jetzige Referentenentwurf: "Ich wünsche mir überhaupt keine Cannabis-Legalisierung." Man brauche "keinen legalen Freizeitkonsum von Cannabis" und daher auch "keine Cannabis-Clubs". Scharf kritisierte Holetschek, dass es mit dem neuen Gesetz womöglich auch dazu kommen könnte, dass Menschen nach dem Cannabis-Konsum straffrei Autofahren könnten. "Es muss klar sein, dass das Führen von Kraftfahrzeugen verboten ist und bleibt, solange man THC im Blut hat", forderte er.

Ein weiterer Kritikpunkt Holetscheks ist die Gefahr eines "Grauen Markts". Der Gesetzentwurf sehe nämlich nicht nur die Erlaubnis des Eigenanbaus für den privaten Gebrauch vor - sondern auch eine straffreie nicht-gewerbliche Abgabe an Volljährige in der eigenen Wohnung zum "unmittelbar folgenden gemeinschaftlichen Eigenkonsum". Im Klartext: Man darf sich zum gemeinschaftlichen Konsum bei einem Cannabis-Anbauer treffen. "Wer nur zum Eigenkonsum anbaut - so wie es im Gesetzentwurf grundsätzlich vorgesehen ist - dürfte keinen Stoff haben, den er an andere abgeben kann", zeigte sich der CSU-Politiker verwundert.

Holetschek bekräftigte, dass die Cannabis-Legalisierungspläne der Bundesregierung dem geltendem Völker- und Europarecht widersprächen: "Bayern wird alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen und nutzen, um die Legalisierungspläne zu verhindern." Die Bundesregierung will den Besitz von 25 Gramm Cannabis und den Anbau von drei Hanfpflanzen für den privaten Gebrauch legalisieren. Clubs oder Vereinen soll es erlaubt werden, Cannabis für ihre Mitglieder zu produzieren. Zudem soll in einem zweiten Schritt in Modellregionen der kommerzielle Verkauf von Cannabis in Fachgeschäften erfolgen.

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