München (epd). Der Bund Naturschutz (BN) will vor dem Verwaltungsgerichtshof in München Klage gegen die bayerische Wolfsverordnung einreichen. Der BN wirft der Staatsregierung vor, mit der Verordnung gegen geltendes Naturschutzrecht zu verstoßen und den effektiven Herdenschutz zu vernachlässigen. BN-Vorsitzender Richard Mergner betonte bei der Vorstellung der Klage in München am Mittwoch laut Mitteilung, dass der Abschuss einzelner problematischer Wölfe nicht ausbleiben werde. Das allein reiche aber nicht aus. Stattdessen fordert der BN eine massive Stärkung des Herdenschutzes mit konkreten Maßnahmen vor Ort sowie rechtliche und finanzielle Unterstützung für Tierhalter.
Mergner kritisierte, der Staatsregierung sei bewusst, dass die Verordnung juristisch kaum haltbar sei und diese lediglich dazu diene, kurzfristiges Lob und Wählerstimmen zu gewinnen. Franziska Heß von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte, die den BN vor dem Verwaltungsgerichtshof vertritt, sagte, die strengen Anforderungen an die Tötung einer streng geschützten Art würden mit der Verordnung nicht nur unterlaufen, "sondern es wird der weiträumige Abschuss zugelassen und zwar auch für Exemplare, die kein auffälliges Verhalten gezeigt haben". Dies lasse das geltende Recht nicht zu.
Der BN erkennt an, dass es Weideflächen gibt, die durch ihre Topografie nicht schützbar seien. Eine Entnahme könne nach einem Riss auf solch einer Weidefläche notwendig und hilfreich sein, heißt es in der Mitteilung. Die Kriterien für die Nicht-Schützbarkeit müssten aber von der Staatsregierung überarbeitet und deutlich eingegrenzt werden. "Hierzu ist eine Diskussion mit im Herdenschutz erfahrenen Praktikern und Fachleuten dringend notwendig", sagte BN-Wolfsexperte Uwe Friedel.
gsgsg
sgsgsgsgg