München (epd). Die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern und die Kassenärztliche Vereinigung haben sich darauf geeinigt, die Corona-Schutzimpfung in die sogenannte Regelversorgung mit aufzunehmen. Nachdem die Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums ausgelaufen ist, kann die Covid-19-Impfung seit dem 8. April über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden, teilten beide Verbände am Dienstag in München mit. Nach mehreren Verhandlungsrunden hatten sich beide Seiten auf eine angemessene Vergütung verständigt. Gleichzeitig haben die Krankenkassen einer moderaten Erhöhung der Vergütung der bayerischen Impfhonorare zugestimmt. Die Vereinbarung wurde als Gesamtpaket für drei Jahre geschlossen, hieß es.

Kommentare

Diskutiere jetzt mit und verfasse einen Kommentar.

Teile Deine Meinung mit anderen Mitgliedern aus der Sonntagsblatt-Community.

Anmelden