Geretsried (epd). Wendung im Fall der ehemaligen Versöhnungskirche Geretsried: Anfang Januar hat das Landesamt für Denkmalpflege mitgeteilt, dass das Gebäude im Jahr 2024 - zusammen mit drei weiteren Bauwerken in Oberbayern - neu in die Denkmalliste aufgenommen wurde. Das hat Konsequenzen für die weitere Nutzung der früheren Sprengelkirche, die 1970 nach Plänen des Architekten Franz Lichtblau (1928-2019) erbaut wurde. Wenn das Gebäude nicht verändert werden kann, sei auch das Interesse von potenziellen Käufern kleiner, sagte Pfarrer Theo Heckel dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Die Gemeinde hatte das Gotteshaus am 15. Oktober 2023 entwidmet, weil sowohl die Zahl der Protestanten vor Ort als auch die Zahl der Pfarrstellen und die finanziellen Spielräume schrumpfen - so wie fast überall in der Landeskirche. Die Hoffnung sei gewesen, "durch die Aufgabe der ehemaligen Versöhnungskirche die Petruskirche erhalten zu können", sagte Heckel. Auch die Hauptkirche der Geretsrieder Protestanten gehört zu den 44 Kirchen in Bayern, die die Handschrift von Lichtblau tragen. Weil das Dach der Petruskirche aus Asbest sei, stünden in einem Schadensfall Sanierungskosten im sechsstelligen Bereich im Raum.

Heckel betonte, dass der Verkauf des Kirchengrundstücks von Anfang an "nur eine Option von vielen" gewesen sei. Es gäbe bereits andere "Anfragen mit guten Ideen" für die Nachnutzung. Zentral sei für die Gemeinde, dass sie die Baulast für die in Wabenstruktur gebaute Kirche abgeben könne und dabei einen Erlös für den Erhalt der Petruskirche mache: "Wir wollen die ehemalige Versöhnungskirche nicht zerstören, aber wir können als Gemeinde mit 4000 Mitgliedern auch kein Museum erhalten." Bislang habe man, obwohl man Eigentümerin der Kirche sei, noch keinen offiziellen Bescheid der Denkmalschützer erhalten, kritisierte er.

Das Landesamt für Denkmalpflege teilte auf epd-Anfrage mit, dass man - wie im Denkmalschutzgesetz festgelegt - das Benehmen mit der Kommune Geretsried hergestellt habe. Weil der Erhalt von Denkmälern im Interesse der Allgemeinheit liege, seien deren Eigentümer verpflichtet, "ihre Baudenkmäler instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen". Falls sich der Eigentümer dies nicht leisten könne, gebe es Mittel aus einem Sondervermögen des Freistaats. Die Kirchengemeinde müsse nun versuchen, "eine denkmalgerechte Nachnutzung für den Kirchenbau zu finden", hieß es.

Diese Aufgabe für die Gemeinde gewinnbringend zu lösen, dürfte den neuen Kirchenvorstand während seiner ganzen sechsjährigen Amtszeit beschäftigen. Einen ersten Schritt wolle man laut Pfarrer Theo Heckel nun als Erstes prüfen: die Abtrennung und den Verkauf des nicht unter Denkmalschutz gestellten Pfarrhauses vom Gesamtgrundstück.

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